Austellung eines Arbeitszeugnisses

Hallöchen,
ich habe letztes Jahr meinen Arbeitgeber gewechselt und habe bis heute von meinem ehemaligen Arbeitgeber noch immer kein Zeugnis. Bisher habe ich immer Mails geschrieben wo dann als Antwort kam, man entschuldigt sich und das Zeugnis würde mir in Kürze zugestellt.
Dies ist noch immer nicht erfolgt.
Nun möchte ich gerne wissen, wohin ich mich wenden muß um das Zeugnis einzuklagen und wer hier die Kosten übernimmt. Ich bin nicht rechtschutzversichert.

Weiß einer Rat??

Grüsse

Sina

Grüß Dich Sina,

ich habe letztes Jahr meinen Arbeitgeber gewechselt und habe
bis heute von meinem ehemaligen Arbeitgeber noch immer kein
Zeugnis. Bisher habe ich immer Mails geschrieben wo dann als
Antwort kam, man entschuldigt sich und das Zeugnis würde mir
in Kürze zugestellt.
Dies ist noch immer nicht erfolgt.

Du solltest Dir die Mühe machen, einen richtigen echten Brief zu schreiben, worin Du klar formulierst, was Du möchtest (ein qualitatives Arbeitszeugnis) und bis wann Du das möchtest (Fristsetzung).

Nun möchte ich gerne wissen, wohin ich mich wenden muß um das
Zeugnis einzuklagen und wer hier die Kosten übernimmt. Ich bin
nicht rechtschutzversichert.

Falls das alles nichts fruchtet, musst Du beim Arbeitsgericht Klage einreichen. Beachte: Nach zwei Jahren verjährt Dein einklagbarer Anspruch auf ein Zeugnis! Die anfallenden Kosten in erster Instanz beim Arbeitsgericht zahlt jeder grundsätzlich selbst. Andererseits brauchst Du in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht noch keinen Anwalt. Wende Dich an die dortige Rechtsantragsstelle. Dort sind die Damen und Herren verpflichtet, eine Deinem Anliegen gemäße Klageschrift kostenfrei für Dich aufzusetzen.

Viel Glück
Jana

Hi
Sie kann ihr Zeugnis auch selber formulieren /lassen - und es nur zur Unterschrift einreichen.
Helge

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Hallo Sina!

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem MA nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein qualifiziertes, wohlwollend formuliertes Arbeitszeugnis auszustellen.
Viele AGs akzeptieren vom MA selbst formulierte Zeugnisse, vielleicht wäre dies der schnellere Weg. Im Archiv hier sollte es ein paar Beispiele geben.

Sende einen Brief per Einschreiben und lege gleich ein Zeugnis bei, welches der alte AG nur noch unterschreiben und zurückschicken muss, vielleicht hilft das.

Grüße und viel Erfolg!

Mathias