Austragung aus dem Handelsregister

Hallo

Bin als e.K im Handelregister eingetragen,freiwillig, durch einen Notar und will mich wieder austragen lassen aus dem Handelsregister.
Muss es wieder Noteriell gemacht werden oder kann ich es selbst machen?

Gruss
Daniel

Hi Daniel,

Muss es wieder Noteriell gemacht werden

ja

Gruß Ulrich

Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)