mein Partner besitzt ein Mehrfamilienhaus. Dieses versuchen wir seit fast zwei Jahren zu verkaufen aber leider erfolglos. Nun ist die finanzielle Situation so angespannt, dass er wahrscheinlich Privatinsolvenz beantragen muss. Auf dieses Haus läuft noch ein Kredit bei der Sparkasse.
Kleine Vorgeschichte: Das Haus hat mein Partner 2006 mit seiner damaligen Frau gekauft und ein Kredit in Höhe von 115.000,00 € aufgenommen. Das Haus selbst kam damals 95.000,00 €. 2010 trennten sich mein Partner und seine Exfrau. Sie wurde aus dem Grundbuch ausgetragen und konnte schuldlos gehen. Mein Partner hat alles auf sich genommen. 2013 kam ich mit meinen Partner zusammen und seitdem versuchen wir das Haus zu verkaufen.
Die momentane Schuld beträgt 96.000,00 €. Da die finanzielle Situation richtig brennt, da er noch einen Zweitkredit bei der Santander Bank laufen hat und 3 unterhaltspflichtige Kinder hat, ziehen wir die Insolvenz in Erwägung. In dem Haus wohnen zur Zeit 3 Parteien - zum einen wir selbst, eine Familie in der großen Wohnung und ein alter Herr. Dieser Herr war Vorbesitzer des Hauses und hat lebenslanges Wohnrecht was im Grundbuch eingetragen ist. Die Sparkasse ist ebenfalls im Grundbuch verankert. Jedenfalls ist die Sparkasse über die evtl. Insolvenz informiert. Sie haben die Offenlegung der Miete und die Abtretung an die 2 Mietparteien zu kommen lassen. Die Kaltmiete geht ab August direkt von den Mietern an die Sparkasse. Vor Kurzem hat mein Partner Post von der Sparkasse bekommen, indem stand, dass die gesamte Geschäftsverbindung aufgelöst wurde und die Gesamtschuld von 96.000,00 € bis zum 05.08. fällig ist. Am 04.08. haben wir ein Gesprächstermin mit der Sparkasse. Ein Bekannter erzählte mir, dass dadurch jetzt der Hausverkauf nur noch über die Sparkasse laufen muss und das sich mein Partner als Eigentümer evtl. aus dem Grundbuch austragen lassen kann. Stimmt das? Welche Voraussetzungen gibt es? Gehört meinem Partner das Haus jetzt noch oder ist die Sparkasse jetzt Eigentümer? Wie sollen wir uns jetzt verhalten bzw. was sollen wir machen (auch bezgl. des Gespräches demnächst).
Tatsächlich lösen gerade Sparkassen das Problem auf diese Weise gerne selbst, allerdings dann meistens erst in der Zwangsversteigerung.
Ich nehme mal an, daß Du damit den Zinssatz meinst, der in der Grundschuld (nicht im Kreditvertrag) steht. Dieser Zinssatz, der häufig zwischen 15 und 20% liegt, hat aber nichts mit dem Sollzins zu tun, der in Rechnung gestellt wird. Dieser diingliche Zins ist nur ein zusätzlicher Puffer, den sich Kreditgeber für den Fall der Zwangsvollstreckung eintragen lassen.
Ich dachte, Du hättest danach gefragt, wie sich die Sache verhält. Nun scheinst aber der Ansicht zu sein, daß Du Bescheid weißt. Daraus ergeben sich für mich drei Fragen:
Wieso stellst Du dann hier eine Frage?
Wie konnte diese völlige Umkrempelung des deutschen Sachenrechts unbemerkt an mir vorüberziehen?
Wieso machen sich die Kreditinstitute immer diesen Ärger mit der Zwangsversteigerung, um eine Sicherheit zu verwerten, anstatt die Immobilie einfach auf sich umschreiben zu lassen?
Können wir uns vielleicht doch darauf einigen, daß Du die Fragen stellst und diejenigen sie beantworten, die Ahnung von der Materie haben? Falls nicht, wäre ich an der Stelle dann raus.
Was genau verstehst Du denn darunter wenn Du schreibst, daß das Haus an die Sparkasse übergeht? Ein Eigentumswechsel findet jedenfalls nur aufgrund der Kreditkündigung definitiv und mit absoluter Sicherheit nicht statt.
Nein. Das Wohnrecht ist eine persönliche Dienstbarkeit, die zusammen mit der Immobilie auf den neuen Eigentümer übergeht. Was logischerweise Konsequenzen für den erzielbaren Versteigerungserlös hat. Denkbar wäre natürlich, daß man dem Mieter sein Wohnrecht quasi abkauft, um das Grundbuch etwas schicker aussehen zu lassen, aber angesichts der Vermögenssituation sehe ich dafür im Moment eher wenig Spielraum.
Wieso nicht? Das sind gut 15% des ursprünglichen Darlehensbetrages. Das ist weit mehr, was manch anderer in der Zeit schafft. Da der Tilgungsanteil zugunden des Zinsanteils im Zeitverlauf steigt, heißt der bisherige Verlauf auch nicht, daß man an dem Kredit weitere rd. 56 Jahre abzahlen muß. Eine lineare Hochrechnung ist insofern nicht zielführend.
Die Ankündigung eines Insolvenzverfahrens ist mehr als Grund genug, um den Kredit fällig zu stellen. Einen anderen Grund muß es insofern nicht geben.
Ich würde mal auf die Sommerferien tippen.
Wenn überhaupt, wird es versteigert.
Welchen Sinn sollte das denn machen? Einen Kunde, der kurz vor der Insolvenz steht, belastet man doch nicht mit zusätzlichen Zinsen.
Ich meine, mich entsinnen zu können, daß nach fachkundigem Rat und nicht nach Spekulationen gefragt wurde.
Die Schuldnerberatungen sind ja auch bekannt dafür, immer ein paar Reservetermine freizuhalten, falls mal jemand ein dringendes Problem hat (was ja so gut wie nie vorkommt).
Beim Schuldnerberater waren wir bereits. Der ist jetzt aber erstmal 3 Wochen im Urlaub. Am 14.08. haben wir einen Termin bei dem. Ehrlich gesagt, hat der Schuldnerberater uns bisher nicht mehr gesagt als was ich nicht schon wußte. In den Gesprächen hab ich den immer mehr erzählt als umgedreht. Naja, aber das ist erstmal egal. Gespräche bei der Sparkasse gab es bisher keine. Am 04.08. ist das erste Gespräch. Wir hatten lediglich zu unserer pers. Beraterin Kontakt und sie wusste von seinem finanziellen Desaster. Aber nun ist es dermaßen zusammen gebrochen, weil bei meinem Partner Lohn- und Mietpfändungen ins Haus standen. Die Mietpfändungen sind aufgehoben, weil die Mieteinnahmen damals bei Kreditaufnahme abgetreten wurden. Die Mieten gehen jetzt direkt an die Sparkasse. Unser Ziel mit der Sparkasse ist, dass mein Partner sein Haus irgendwie los wird und nicht mehr Eigentümer ist. Das Problem bei den Mieteinnahmen ist, die werden als Einnahme berücksichtigt und nur deshalb muss er viel Unterhalt zahlen. Allein durch sein Arbeitseinkommen wäre er nicht leistungsfähig. Zinsen oder sowas wird die Sparkasse nicht auferlegen, weil wenn es in die Insolvenz geht, sieht die Sparkasse keinen cent. Maximal das was aus einer Versteigerung raus kommt.
Durch die Kündigung von der Sparkasse geht das Haus jetzt an die Sparkasse über, weil das ist ja deren Sicherheit. Da die im Grundbuch drin stehen, gehört jetzt denen das Haus. Mein Partner zahlt auch devintiv nicht weiter. Ich persönlich erhoffe mir, einen Kompromiss bzw. Lösung seitens der Sparkasse. Dadurch das Haus jetzt an die Sparkasse über geht, müsste mein Partner als Eigentümer doch raus sein, oder?! Wie ist das mit dem Mieter der lebenslanges Wohnrecht hat, fliegt der raus bei Versteigerung?
Hallo,
wie schon erwaehnt, die Kreditkuendigung ist keine Eigentumsuebertragung.
Mit erbschaft, Verkauf, Zwangsversteigerung gibt es einen Eigentumsuebergang. Weil Sparkassen eigentlich nie kaufen, wird es auf eine Zwangsversteigerung hinauslaufen. Diese beginnt mit einem Eintrag ins Grundbuch, Vormerkung der Zwangsversteigerung durch die Sparkasse xy.
Dann kann sich die Sparkasse ueberlegen, wieviel das Objekt wert sein koennte und wie hoch die Schulden sind. Die Versteigerung braucht auch noch Zeit, fuer Gutachten usw. In der Zwischenzeit werden Zinsen von vllt 17 Prozent faellig, steht im Kreditvertrag. Wenn die Raten wie bisher bezahlt wuerden, steigt die Schuldsumme. Ohne Zahlung noch mehr.
Bei der Zwangsversteigerung wird das Haus verkauft, zu dem Preis, den jemand beriet ist zu zahlen. Bisweilen reicht das nicht fuer die Schuldentilgung. Ein Wohnrecht senkt den Preis. Danach hat der heutige, dann fruehere Eigentuemer, noch Schulden ohne Haus, zu Privatkreditzins, nicht die guenstigen Immobilienzinsen. Eine einfache Uebergabe an die Sparkasse wie in der Frage gewuenscht wird es nicht geben.
Gruss Helmut
ich vermute(te), die Privatinsolvenz als Folge der Fälligstellung. Andernfalls hast Du natürlich recht. Dass der Eigentümer nicht zustimmen muss, wenn die Bank einen Käufer finden würde … geschenkt. Auch, dass der zweite Kredit unbedeutend und gedeckt sein kann oder dass ein klüger gewesen wäre, schon vor ein paar Wochen einen Termin zu machen.
Hallo, das Haus und die Schulden gehören Deinem Mann. Wenn er in 9 Jahren 20.000€ abbezahlt hat, und noch einen weiteren Kredit hat, so wird er es vermutlich nicht mehr in seinem Leben abbezahlen können. (reine Spekulation, geschenkt).
Trotzdem wird es einen anderen Grund geben, warum die Sparkasse Euch den Kredit kündigt (falsche Angaben, Rate nicht bezahlt, …). Bitte darauf vorbereiten, also den Grund zumindest kennen und bedenken.
Zudem wird es einen Grund geben, warum ihr erst einen Tag vor dem 5.8 einen Termin bekommt (bisherige Termine platzen lassen, …). Auch darauf bitte vorbereiten.
Die Bank wird das Haus vermutlich kaum verkaufen können, und Euch über Monate (Jahre) hohe Zinsen für das Kapital in Rechnung stellen, was sicher zur Privatinsolvenz führt (reine Spekulation, geschenkt)
Geht nach Vorbereitung noch vor dem Sparkassentermin zur Schuldnerberatung.
Das wurde weder so geschrieben noch angedeutet. Vielmehr steht da explizit, daß die Sparkasse Kredit und Geschäftsbeziehung gekündigt hat, nachdem sie von der möglichen (!) Insolvenz erfahren hat. Die Kündigung ergibt sich insofern aus Ziffer 26.2 der AGB der Sparkassen.
Der einzige Weg, einen Eigentumswechsel ohne Zustimmung/Mitwirkung des Eigentümers herbeizuführen, ist die Zwangsversteigerung. Daher kann die Sparkasse zwar einen Käufer suchen und dem Eigentümer vorschlagen, aber ohne Zustimmung desselben geht da nichts.
So wie ich das verstanden habe, wurde der Sparkasse mitgeteilt, daß ein Insolvenzverfahren möglich ist, als sich die Situation zuspitzte. Wann das war und wie lange es von da an bis zu einer Terminabsprache dauerte, wissen wir nicht. Insofern gibt es auch keinen Grund, dem Eigentümer/Schuldner in der Hinsicht irgendwelche Vorwürfe zu machen.
der Eigentümer bleibt Eigentümer, bis ein anderer Eigentümer wird und das geschieht - wenn man von Schenkung und Erbscshaft absieht - durch Verkauf oder Zwangsversteigerung. So lange keines von beidem stattgefunden hat, bleibt der bisherige Eigentümer auch Eigentümer.
Kommt darauf an, was Ziel der Übung ist. Die Sparkasse hat im Vorfeld des eventuellen Insolvenzverfahrens den Kredit fällig gestellt. Das muß aber nicht das Ende der Geschichte sein. Es kann auch sein, daß man sich auf Tilgungsstreckung oder -aussetzung einläßt. Ob das sinnvoll oder wahrscheinlich ist, läßt sich von hier aus anhand der dünnen Faktenlage nicht sagen.