ich habe vor kurzem eine freiwilige KV abgeschlossen uns bekam heute den Bescheid dass ich nun Mitglied bin,habe aber 3 monate gebraucht um die Unterlagen zu senden, nun will die KV die Beiträge kassieren von den 3 monaten.Da kann ich doch gar nicht Krankenversichert gewesen sein, wenn die noch nicht mal alle Unterlagen gehabt haben.Nun möchte ich die KV sofort kündigen, ist das möglich???
Grundsätzlich liegt ja in den meisten Fällen der freiwilligen Krankenversicherung vorher eine andere Versicherungszeit vor. Das heißt, man hat vorher gearbeitet, bezog Arbeitslosengeld, war Student, war familienversichert etc.
Die freiwillige Krankenversicherung kann nur innerhalb von drei Monaten nach dem Ende dieser vorhergehenden Versicherung beantragt werden. Des Weiteren schließt sich die freiwillige Versicherung immer NAHTLOS an die vorhergehende Versicherung an!
Es ist also nicht möglich, sich mithilfe einer verschleppten Antragstellung die Beiträge für einige Monate zu zahlen. Selbstverständlich sind die Beiträge somit rückwirkend zu zahlen.
Das wird übrigens eine andere Kasse nicht anders handhaben. Kündigen kann man natürlich schon, aber mit welchen Folgen?!
doch, Du warst die vergangene Zeit versichert. Selbst wenn Du schwer krank ins Krankenhaus gemusst hättest und demnach noch schnell die Mitgliedschaft beantragt hättest, wäre die AOK gezwungen gewesen, Dich zu versichern, solange der Antrag binnen der Dreimonatsfrist dort eingeht. Das Gesetz ist nun mal so, dass es nur eine freiwillige Fortführung der Versicherung gibt.
Zu Deiner Frage zwecks Kündigung. Du bist nun freiwilliges Mitglied und hast nur noch die Möglichkeit der ordentlichen fristgerechten Kündigung.
Wenn ich Deinen Vorartikel richtig gelesen habe, bist Du bei Deiner bisherigen Kasse geblieben. Wenn Du diese nicht erst in den letzten 18 Monaten gewählt hast, beträgt die Kündigungsfrist 2 volle Kalendermonate, sprich der frühstmögliche Kündigungszeitpunkt wäre der 30.09.2006.
Gegen einen Austritt spricht meiner Meinung nach nichts, wenn Du dich im Vorfeld über eine private Krankenversicherung kundig machst und gesund bist. Allerdings immer erst kündigen, wenn Du die Annahmebestätigung einer anderen Versicherung schriftlich hast.