Austritt aus dem Verein bei Satzungsänderung?

Hallo,
wenn ein gemeinnütziger Verein seine Satzung ändert und dadurch dem 1. und 2. Vorsitzenden eine monatliche Aufwandsentschädigung zukommen lassen will, ich aber damit nicht einverstanden bin, kann ich dann außergewöhnlich kündigen ?
Vielen Dank und viele Grüße

Kann leider nicht rechtsverbindlich helfen

Hallo

ich habe zwar selbst einen Verein jedoch kenne ich mich nicht sehr gut aus, bei meinem Verein ist Kündigung jederzeit möglich aber warum willst du aus dem Verein raus?! Gibt es keine andere Möglichkeit zum Beispiel wenn dir die Aufwandsentschädigung nicht gefällt bringe es an der Tagesordnung.

Hoffentlich konnte ich eine kleine Hilfe sein.

Grüße
www.kinder-frauenhaus.de,

wenn ein gemeinnütziger Verein seine Satzung ändert und
dadurch dem 1. und 2. Vorsitzenden eine monatliche
Aufwandsentschädigung zukommen lassen will, ich aber damit
nicht einverstanden bin, kann ich dann außergewöhnlich
kündigen ?
Vielen Dank und viele Grüße

Hallo Anna,
diese Satzungsänderung ist notwendig, damit der Verein die Gemeinnützigkeit nicht verliert. Bis zum 31.12.2010 werden alle Vereine diese Änderung proforma vornehmen. Ob dann tatsächlich eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird, entscheidet in der Regel nicht der Vorstand sondern die Mitgliederversammlung. Dort wird dann auch die Höhe festgelegt. Eine Aufwandsentschädigung orientiert sich an gesetzlichen Vorgaben. Da kann nicht jedeR irgendeinen Betrag festsetzen.
Ich würde also erst einmal die Mitgliederversammlung abwarten und Fragen stellen. Wenn dir diese Fragen nicht zur Zufriedenheit beantwortet werden, kannst du kündigen. Eine außerordentliche Kündigung leitet sich daraus aber m. E. nicht ab, nur eine ordentliche zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Viele Grüße
Claudia

Da ich kein Rechtsanwalt bin, kann ich hier nur eine Meinung äußern.
Die Beendigung der Mitgliedschaft regelt die Satzung. Sollte hier nichts geregelt sein, so denke ich kann das Mitglied jederzeit austreten (auch ohne Gründe zu benennen). Einfach an den Vorstand (möglichst schriftlich) den Austritt mit dem Austrittsdatum erklären und den Zugang dieser Austrittserklärung an den Vorstand sicher stellen. Sollte die Satzung für den Austritt sehr regide Bestimmungen enthalten, so glaube ich nicht, dass das rechtlich zulässig ist. In diesem Fall bitte eine Rechtsauskunft einholen. M.Bl.

Austritt aus dem Verein bei Satzungsänderung?

Hallo Anna,

Du stellst hier ja echt eine aussergewöhnliche aber interessante Frage!

Der eine Teil Deines Problems ist ja, ob Aufwandsent-schädigungen für Vereins- Vorstandsmitglieder überhaupt zulässig sind. Dies kann nur klar mit JA beantwortet werden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Aufwandsentsch%C3%A4digung

Hier ist der gesetzliche Stand vom Januar 2013 wiedergegeben, also absolut aktuell.

Details dazu sind hier auch unter der Gliederungs-ziffer 2.3.2. wiedergegeben:

http://www.vereinsbesteuerung.info/leitfaden_lst.htm

Die zweite Frage ist ja dann, ob Du im Fall der Satzungsänderung zur Ermöglichung einer Vorstands-vergütung ein Recht zur fristlosen Kündigung Deiner Mitgliedschaft hast. Wenn sich die Neuregelung der Vergütung im Rahmen der hier nachvollziehbaren Vorschriften bewegt, dann sicher nicht. Denn dann wird ja gerade eine zulässige Regelung mit der Satzungs-änderung ermöglicht.

Wenn hier aber die gesetzlichen Vorschriften mit der Satzungsänderungen eindeutig nicht eingehalten werden, dann ist dies ein klarer gesetzlicher Pflichten-verstoss des Vorstands und dann wäre auch eine fristlose Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt:

http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/austritt.htm

Die Frage ist nur, ob vielleicht zur Herbeiführung einer Rücknahme einer rechtswidrigen Satzungsänderung eine gemeinsame Initiative mit weiteren Vereins- Mitgliedern nicht sinnvoller wäre, um den Vorstand in die Pflicht zu nehmen: Wie wäre es mit dem posten des Protests auf der Webseite/Blog des Vereins, schrift- liche Eingabe/Antrag für die nächste Mitglieder-versammlung, Mitteilung an das Vereinsregister / Finanzamt für Körperschaften etc. …

Konnte ich Ihnen mit meinen Tipps helfen?

Mit freundlichen Grüssen aus Berlin,

Lutz Bernard, Ass. jur.