formaljuristisch: umgangssprachlich für einen gesetzlich (juristisch) vorgeschriebener Ablauf (formal). Also ders Verlauf, wie er bei richtiger Paragraphenreiterei 100% in Ordnung wäre.
Zumindest eine Eingabe bei google bestätigt mir, dass dies ein unter Otto-Normalverbrauchern (Nichtjuristen) üblicher/gängiger Begriff ist…
Gruß Steffen B.
PS: Oder sollte die Nachfrage nur der Wink eines Juristen sein, das es diesen Begriff im Juristendeutsch nicht gibt? Für den den Fall bitte ich um Beachtung, dass hier eben auch viele juristischen Amateure Gedanken austauschen…
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Die neuen Bundesländer haben den Beitritt zur BRD erklärt.
Deswegen ja meine Nachfrage. Ich habe aber niergends eine
entsprechende Erklärung gefunden. Das einzige was ich kenne,
ist die Beitrittserklärung der DDR. Die neuen Bundesländer gab
es da ja noch nicht. Und Rechtsnachfolger der DDR ist doch
wohl die BRD und nicht die einzelnen Länder. Kannst Du mir
deshalb bitte mal ein Dokument oder Link nennen?
Sorry, aber dann hast Du meinen Post nicht genau durchgelesen.
Dies ist keine Beitrittserklärung eines der neuen
Bundesländer.
Wenn mich nicht alles täuscht, wurden die Länder nicht wirklich neu gegründet, da sie zwischen Kriegsende und DDR-Gründung schon bestanden. Vielleicht erübrigte sich damit schon der formelle Beitritt? Ich glaube, man spricht auch oft von einer „Eingliederung“ anstelle von Beitritt oder Vereinigung.
Aber der DDR. Daß die Bundesländer einzeln beigetreten wären,
habe ich nie behauptet
Ich habe nie behauptet, dass Du das behauptet hast. Meine Frage war nach einer Beitrittserklärung der jeweiligen neuen Bundesländer. Somit ging der (sicherlich nett gemeinte) Link bezüglich DDR an meiner Frage vorbei.
Wie einer meiner Vorredner sagte: Dort war man sich bzgl. des
Procederes nicht ganz einig, was dann einige häßliche
Verwicklungen nach sich zog.
Also hast Du auf gut deutsch auch keine Ahnung ob die Verfassung der damaligen YU Regelungen für den Fall eines Austrittes enthielt.
Aber der DDR. Daß die Bundesländer einzeln beigetreten wären,
habe ich nie behauptet
Ich habe nie behauptet, dass Du das behauptet hast. Meine
Frage war nach einer Beitrittserklärung der jeweiligen neuen
Bundesländer. Somit ging der (sicherlich nett gemeinte) Link
bezüglich DDR an meiner Frage vorbei.
nein, ging er nicht. Er ist die einzig mögliche Antwort auf die Frage: Es gab keine Beitrittserklärung der FNL, sondern eine Erklärung der DdR. Das ist übrigens auch einigermaßen logisch, denn zum Zeitpunkt der Beitrittserklärung gabe es die Bundesländer noch nicht sondern die alten Bezirke.
Wie einer meiner Vorredner sagte: Dort war man sich bzgl. des
Procederes nicht ganz einig, was dann einige häßliche
Verwicklungen nach sich zog.
Also hast Du auf gut deutsch auch keine Ahnung ob die
Verfassung der damaligen YU Regelungen für den Fall eines
Austrittes enthielt.
Ich stelle mal die gewagte These auf, daß eine Verfassung eines totalitären, sozialistischen Zentralstaates normalerweise keine Austrittsklausel für die jahrezehntelang unterdrückten und brutal kontrollierten Teilgebiete enthält. Ein letztes Indiz dafür könnte der rund zehn Jahre lang währende Bürgerkrieg nach der ersten Austrittserklärung sein. Aber nein, wissen tu ich es nicht. Die jugoslawische Verfassung ist - im Gegensatz zu vielen anderen - online leider nicht verfügbar.
danke für die ausführliche Anwort. Verstehe ich das richtig,
dass Du wegen der fehlenden Regelung eines Austrittes der
Meinung bist, dass dieser rein formaljuristisch nicht zulässig
wäre?
Ja und das ist eigentlich auch logisch - da es für den Austritt ja einer Rechtsgrundlage bedürfte, die aber nicht vorhanden ist.
Man darf zwei Dinge nicht verwechseln - die verfassungsrechtliche Lage und die völkerrechtliche. Das völkerrechtliche Selbstbestimmungsrecht ist ziemlich kompliziert und strittig. Es kann durchaus sein, dass ein völkerrechtliches Selbstbestimmungsrecht besteht, jedoch kein verfassungsrechtliches und umgekehrt.
Nun würde ich gerne weiter spinnen. Wie war das damals mit
Jugoslawien? Hatten die eine Regelung für den Austritt? Weiß
das jemand?
Meines Wissens, ich habe aber nicht nachgelesen, gab es in der jugoslawischen Verfassung eine Regelung für einen Austritt. Auch in der sowjetischen Verfassung gab es meines Wissens so eine Regelung, habe aber nicht nachgelesen. In beiden Staaten haben sich jedoch ausnahmslos alle Staaten, die sich für unabängig erklärt haben, unter Bruch der Verfassung, also in einem revolutionären Akt, vom Staat gelöst. Slowenien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Estland, Lettland, Litauen, Weißrussland, Russland, Ukraine - alle diese Staaten haben sich unter Bruch der Verfassung für unabhängig erklärt und genau deshalb hat sich die Staatengemeinschaft vergleichsweise sehr lange Zeit gelassen mit der Anerkennung. Eben weil es hier die oben dargestellte schwierige juristische Problematik gab. Die Unabhängigkeit erfolgte revolutionär, also gegen geltendes (Verfassungs)recht. Die Länder beriefen sich auf das völkerrechtliche Recht auf Selbstbestimmung, die Zentralregierungen auf das völkerrechtliche Recht auf Wahrung der Einheit des Staates sowie auf die eigene Staatsverfassung.
Eines geht hier klar hervor: in solchen Fällen bedarf es klarer politischer Entscheidungen, die Grenzen des Rechts werden hier sehr schnell erreicht.
nein nein, das war keineswegs belehrend gemeint. Ich habe für diesen Begriff nur einfach nichts übrig. Er suggeriert, dass es Vorschrften gibt, sie völlig sinnlos, inhaltsleer und nur dazu da sind, den Bürger zu ärgern (Paragraphenreiterei eben). Dieser Eindruck entsteht aber meist dann, wenn jemand über Gesetze redet, die er nicht versteht, was an sich kein Problem ist, da halt jeder was anderes gelernt hat. Ärgerlich wirds aber, wenn mann dann mit solchen Begriffen um sich wirft ohne nachzufragen, was es mit dieser oder jeder Vorschrift denn tatsächlich auf sich hat.
ABer: Das war jetzt nicht auf dein Posting bezogen, ich nahm die Begriffsnennung nur zum Anlass.
Gruß,
Dea
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Schön zu lesen, da man als Laie auch hier gelegentlich (wenn auch selten) etwas von oben herab behandelt wird…
Ich habe für
diesen Begriff nur einfach nichts übrig. Er suggeriert, dass
es Vorschrften gibt, sie völlig sinnlos, inhaltsleer und nur
dazu da sind, den Bürger zu ärgern (Paragraphenreiterei eben).
Nein, so ist er nicht gemeint. Zumindest kenne ich ihn auch nicht als abwertenden oder negativ besetzten Begriff.
ABer: Das war jetzt nicht auf dein Posting bezogen, ich nahm
die Begriffsnennung nur zum Anlass.
Ok, dann qualme ich weiter zufrieden meine Friedenspfeife.
Gruß Steffen B.
PS: Bei weiteren Fragen zum Sprachgebrauch der Nichtjuristen stehe ich natürlich auch zukünftig gerne zur Verfügung. (Sorry musste jetzt mit einem Augenzwinkern sein, da es ja sonst eher umgekehrt ist.)
nein, ging er nicht. Er ist die einzig mögliche Antwort auf
die Frage: Es gab keine Beitrittserklärung der FNL, sondern
eine Erklärung der DdR.
Ok, evt. habe ich mich mißverständlich ausgedrückt oder ein anderes Verständnis von Frage- und Antwort-Spielen. Das ist eben keine Antwort auf meine Frage. Ich habe in meinem Post selber klar gestellt, dass mir lediglich die Beitrittserklärung der DDR bekannt ist. Daher auch meine ganz konkrete Frage nach einer Erklärung der FNL. Die einzig mögliche Antwort wäre also Deine jetztige gewesen:" Es ga keine der FNL."
Das ist übrigens auch einigermaßen
logisch, denn zum Zeitpunkt der Beitrittserklärung gabe es die
Bundesländer noch nicht sondern die alten Bezirke.
Wenn Du meinen post nun wirklich richtig gelesen hättest, wäre Dir klar, dass ich dies keineswegs als logisch betrachte. Meine Argumentationskette war wie folgt: DDR erklärt Beitritt, Rechtsnachfolger der DDR sind aber nicht die Länder sondern die BRD. Die innerhalb der BRD neu gegründeten Länder haben aber wohl nie den Beitritt erklärt. Die Mitgliedschaft im Bund geht also „lediglich“ aus den (abänderbaren) Landesverfassungen hervor.
Ich stelle mal die gewagte These auf, daß eine Verfassung
eines totalitären, sozialistischen Zentralstaates
normalerweise keine Austrittsklausel für die jahrezehntelang
unterdrückten und brutal kontrollierten Teilgebiete enthält.
Oh, da wäre ich mir nicht so sicher. Auch die Kommunisten waren von jeher darauf bedacht den Dingen eine demokratische Fassade zu geben. Schade, dass hier wohl keiner eine konkrete Antwort kennt.
Die jugoslawische
Verfassung ist - im Gegensatz zu vielen anderen - online
leider nicht verfügbar.
Zumindest dürfte es schwer werden an damals gültige Verfassung (da es in der neuen wohl nicht mehr vorgesehen ist) zu kommen. Na ich muss mal intensiver googlen, wie damals deren Bestimmungen waren. Das sollte doch auf alle Fälle im www zu finden sein.