Hallo,
warum eine Verfassungsänderung? Es steht ja niergends im GG,
dass ein Austritt nicht möglich sei. Ich habe im Netz auch
einige Links gefunden, die einen Austritt verneinten aber
jeweils nur mit der Begründung, dass ein Austritt nicht
vorgesehen ist.
Präambel:
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Und wie sieht es mit den neuen Bundesländern aus? Wenn ich es
richtig im Kopf habe, haben die ja nicht ihren Beitritt
erklärt. (Bitte berichtigen, wenn falsch.)
Die Alternativen waren Beitritt gem. Art. 23 und neue Verfassung gem. Art. 146. Zu letzteres hatte man keine Zeit, als erfolgte der Beitritt gem. Art. 23 zum 3. Oktober 1990.
Der Artikel 23 (a.F.):
„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern,
Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein,
Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen
Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“
Nebenbei: Der letzte Satz war der Knackpunkt. Ohne Streichung hätte man die Einheit nicht hinbekommen, denn zu den „anderen Teilen“ hätten auch die deutschen Ostgebiete gehört. Das wollten die Alliierten aus naheliegenden Gründen so nicht stehen lassen.
Könnten die nicht
einfach Ihre Verfassung (in der Thüriger Verfassung steht
zBsp. dass man ein Bundesland der BRD ist) ändern und den
Austritt erklären?
Wie so vieles andere hat es das noch nicht gegeben und es ist auch nicht geregelt. Auch beim Einigungsvertrag gab es Diskussionen darüber, wie denn so ein Vertrag zu behandeln sei, d.h. mit oder ohne Bundesrat, 2/3 oder einfache Mehrheit in der Volkskammer etc.
Man wird darüber nachdenken müssen, wenn es soweit ist. Solange ist festzuhalten, daß es ohne Änderung des Grundgesetzes formaljuristisch nicht geht. Wenn ein Bundesland sich einfach für unabhängig erklärt und die Grenzen schließt, werden natürlich Fakten geschaffen. Verfahrensfragen sind da erst einmal uninteressant.
Gruß,
Christian