Guten Morgen
Wie oben beschrieben geht es um den Austritt aus einer Erbengemeinschaft.
Hauswert 100 tsd Euro
Restkreditschuld 50 tsd Euro
Verbleinder Erbe möchte folgendes zahlen:
100tsd - 50 tsd kredit=50 tsd Restsumme geteilt durch 2 Erben= 25 tsd pro Nase (abzuüglich Notar, Steuer usw)
Nun die Frage:
Wird tatsächlich der bestehende Kredit durch 2 geteilt und in die Auszahlungssumme an den austretenden Erben mit einberechnet?
Hoffe ich hab es verständlich erklärt
Danke für eine Info
Flow