Austritt aus der Erbengemeinschaft, Auszahlung, Restschuld

Guten Morgen

Wie oben beschrieben geht es um den Austritt aus einer Erbengemeinschaft.

Hauswert 100 tsd Euro
Restkreditschuld 50 tsd Euro

Verbleinder Erbe möchte folgendes zahlen:
100tsd - 50 tsd kredit=50 tsd Restsumme geteilt durch 2 Erben= 25 tsd pro Nase (abzuüglich Notar, Steuer usw)

Nun die Frage:
Wird tatsächlich der bestehende Kredit durch 2 geteilt und in die Auszahlungssumme an den austretenden Erben mit einberechnet?

Hoffe ich hab es verständlich erklärt :flushed:

Danke für eine Info
Flow

Wie denn sonst ?

Was ist das Erbe aktuell wert ?

Hauswert minus Schulden, also 50.000 €. geteilt durch 2 Erben = 25.000 €.
Ein Erbe muss dem anderen diese Summe auszahlen damit er alleiniger Eigentümer wird.

Und wenn man erst das Haus aufteilt und dann die Schulden , so käme doch nichts anderes heraus.

Haus : 2 = 50.000 €
Schulden : 2 = 25.000 €

Der eine Erbe zahlt an Dich 50.000 €. Und Du zahlst an ihn 25.000 € als Anteil an den Schulden.
Macht doch auch „nur“ 25.000 € echte Einnahme für Dich.

MfG
duck313

Das funktioniert nicht einseitig, das ist Dir klar, oder? Ohne Zustimmung aller anderen Beteiligten läuft da gar nichts.
Gruß
anf

Das ist bekannt. Und der andere Miterbe ist einverstanden.
Danke für deine Amtwort.
Vg

Es hätte ja sein können, dass es so ist, dass der übernehmende Erbe auch den Kredit komplett übernimmt… Also dieser nicht geteilt werden muss… Deswg fragte ich ja, ob das wie in der Frage gestellt, richtig ist.
Herzlichen Dank und VG

Hallo!

Ich hab mir das noch mal durch den Kopf gehen lassen. Man könnte es auch anders machen (wenn der Andere zustimmt).

Man teilt nur das Haus (schuldenfrei getrachtet) = 50.000 € für jeden.
Der eine übernimmt den Kredit mit und hat dann rechnerisch Nullkommanix .
Der andere seine 50.000 €, die ausgezahlt wurden.

der neue alleinige Hauseigentümer besitzt nun ein Haus im Wert von 100.000€ abzüglich Schulden von 50.000 €.
Also auch den Gegenwert deiner ausgezahlten 50.000 €.

Kann man einvernehmlich schon so machen. Aber sicher kann man es nicht rechtlich durchsetzen so aufzuteilen.
Da der andere die Absicht hat das Haus zu übernehmen, wohl um darin selbst zu wohnen oder wohnen zu bleiben, so hat man ja immer das Druckmittel „Zwangsversteigerung zur Auflösung der Erbengemeinschaft“ in der Hand.
Da wäre erfahrungsgemäß ein geringerer Wert als beim Freiverkauf zu erhalten. Also beide würden mindestens Geld verlieren.

Naja… Da der alleinige Erbe selbst Besitz hat und nicht vor hat, das Erbe zu bewohnen, sondern zu vermieten… Ist es ja nun so, dass die Kredite von anderer Seite (Mieteinnahmen) gedeckt sind… Somit hat der „Alleinerbe“ nen besseren „Fang“ gemacht… Hälfte der Schulden wird von dem anderen Erben übernommen… Ablösesumme die der Alleineerbe zu zahlen hat fällt dadurch geringer aus, Kredit wird vom potentiellen Mieter bedient und beim evtl. Hausverkauf hat der Alleinerbe dann auch noch Gewinn gemacht.

Deswg frage ich mich ja, ob das richtig ist…

hi,

von wem wurde das Geld ausbezahlt?

grüße
lipi

hi,

mir ist auch noch eine Lösung eingefallen.

Das Haus wird komplett ausbezahlt, dann hat der Eine 100.000€ und der Andere das Haus im Wert von 100.000€.
Erst danach zahlen beide den Kredit mit je 25.000€ ab und so bleiben je 75.000€ übrig.
:wink:

grüße
lipi

Wieso den besseren Fang gemacht ?
Das geht doch nur mit deiner Zustimmung. Sage doch, Du willst das Haus !
Was dann ?
Dann käme es doch notfalls zur zwangsweisen Auflösung, also Verkauf evtl. auch an jemanden anders.
Und verkaufen kann man nur was schuldenfrei ist, bzw. die Schulden werden vom Kaufpreis abgezogen.
Verkauf wäre am einfachsten, weil man Geld sehr gut und gerecht halbe-halbe aufteilen kann. Da kann sich keiner benachteiligt fühlen. Klare Sache !

Und wenn man die vor den Spiegel hält, sind es sogar 150.000€. Für jeden! Super!

Wundersame Geldvermehrung…

Gruß
anf

ne das kann nicht gehen. Denk doch mal nach, es sind ja auch 4 Erben.

grüße
lipi

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