Austritt aus der GbR Steuerverbindlichkeiten

Ich bin am 31.12.2010 aus der GbR ausgeschieden. Mein Geschäftspartner setzt führt alleine die GbR weiter. Mein Rechtsanwalt hat einen Ausscheidungsvertrag verfasst. "Der Gesellschafter … stellt mich von sämtlichen Schulden und Verbindlichkeiten frei, sobald diese fällig werden. Die gilt insbesondere auch für Steuerverbindlichkeiten. Nun kommen 2007 2008 2009 und 2010 insgesamt ca. 20.000 EUR Einkommenssteuern auf mich zu. Hat mein Rechtsanwald falsch formuliert? Wie komme ich jetzt da wieder raus?

Sorry aber ich verstehe hier gerade nicht worum es geht???
LG

Hallo woodan2008
leider kann ich da nicht weiterhelfen!
Gruß Brendon

Hallo,
dies ist keine Steuerthematik, sondern ein Anwaltsthema. Einkommenssteuer sind immer primär auf die Person bezogen und können nicht „weitergegeben“ werden. Wenn es deine Absicht war, die Einkommenssteuer auf deinen Geschäftspartner zu übertragen, dann müsste dies vertraglich formuliert sein. Wenn aber Dein Geschäftspartner die deine Einkommenssteuer zahlen soll, dann könnte ich mir denken, dass er auch das Einkommen haben möchte. Ich würde nicht die Einkommenssteuer eines anderen zahlen, wenn dieser dafür das Einkommen einkassiert.

Hallo,
ich kann und darf Ihnen in meiner Tätigkeit als Finanzkaufmann diesbezüglich leider keine Antwort geben. Mein Tipp: Steuerberater konsultieren.
Ich kann Ihnen aber zeigen wie Sie durch eine Umwandlung der Steuerlast in Realeinkommen mit Hilfe des Finanzamts ganz legal bis zu 100.000.- Euro an Vermögen aufbauen können. Lohnt sich auf jeden Fall für Einkommen ab 35.000.- Euro jährlich! http://tinyurl.com/bsl9lrr
MfG
Peter Hansen