Austritt aus der Kirche

Es stellt sich die Frage:
Kann man bei Gericht sich auch nur von der Zahlung der Kirchensteuer befreien lassen, oder ist es zwingend nötig aus der Kirche auszutreten.

Es stellt sich die Frage:
Kann man bei Gericht sich auch nur von der Zahlung der
Kirchensteuer befreien lassen, oder ist es zwingend nötig aus
der Kirche auszutreten.

Bei Gericht?

Das Problem ist: Der liebe Gott wirft das Geld für Trauungen, Taufen,beerdigungen etc. nciht einfach so vom Himmel.Deswegen finde ich es ganz okay, dass die Leute, die diese Dienste in Anspruch nehmen wollen, auch dafür zahlen.

Hi Mariner,

dem Gericht ist das völlig schnuppe, ob jemand einer Glaubensgemeinschaft angehört. Der Austritt wird gegenüber der Kirchengemeinde erklärt.

Gruß Ralf

Hallo!

dem Gericht ist das völlig schnuppe, ob jemand einer
Glaubensgemeinschaft angehört. Der Austritt wird gegenüber der
Kirchengemeinde erklärt.

Die Regelungen sind in den einzelnen Bundesländern nicht einheitlich, es ist teils das Amtsgericht (in NRW etwa) zuständig, teils das Standesamt, gegenüber der Kirche kann der Austritt meines Wissens nach nur in Bremen erklärt werden, aber dort auch nicht ausschließlich, sondern daneben auch beim Standesamt.
Die Idee allerdings, sich von der Kirchensteuer befreien zu lassen ohne aus der Kirche auszutreten ist ungefähr so wie die Idee, sich von der Einkommenssteuer befreien zu lassen und weiterhin steuerpflichtiges Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis zu erzielen.

Gruß,

Florian.

Hallo Florian!

Die Idee allerdings, sich von der Kirchensteuer befreien zu
lassen ohne aus der Kirche auszutreten ist ungefähr so wie die
Idee, sich von der Einkommenssteuer befreien zu lassen und
weiterhin steuerpflichtiges Einkommen aus einem
Arbeitsverhältnis zu erzielen.

Ich weiß gar nicht, was Du hast. Mir gefällt die Idee :smile:

Gruß
Wolfgang

1 „Gefällt mir“

Nö.
Kirchenaustritt, beim Amtsgericht.

Für alle Bundesländern gilt:
Sie müssen immer persönlich beim Standesamt, bzw. Amtsgericht erscheinen.
Sie müssen ihren Kirchenaustritt nicht begründen!
Sie müssen ein Austrittsformular ausfüllen und unterschreiben.
Dazu müssen sich mit einem gültigen Personalausweis oder Pass ausweisen.
Verheiratete und Geschiedene müssen zusätzlich ihr Familienbuch vorlegen.

http://www.akademie.de/private-finanz

Wie sagt Dieter Nuhr so schön??
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal … (den Mund) halten

Hallo,

Das Problem ist: Der liebe Gott wirft das Geld für Trauungen,
Taufen,beerdigungen etc. nciht einfach so vom Himmel.Deswegen
finde ich es ganz okay, dass die Leute, die diese Dienste in
Anspruch nehmen wollen, auch dafür zahlen.

Dafür zahlt man sowieso jedesmal noch extra.
Es wäre natürlich ein Idee, statt der Kirchensteuer einfach Eintritt für sämtlich Arten von Gottesdienst zu verlangen.

Gruß,
Markus

Hallo,

Das Problem ist: Der liebe Gott wirft das Geld für Trauungen,
Taufen,beerdigungen etc. nciht einfach so vom Himmel.

Dafür zahlt man sowieso jedesmal noch extra.

In welcher Gemeinde? Habe ich zumindest von der evangelisch-lutherischen Kirche nochnie gehört.

Es wäre natürlich ein Idee, statt der Kirchensteuer einfach
Eintritt für sämtlich Arten von Gottesdienst zu verlangen.

Es wäre natürlich auch eine Idee, wenn sich der Staat selber um seine sozialen Aufgaben kümmern würde. Oder wenigstens die Kirchen und zur Zeit ehrenamtlich in diesen Bereichen Tätigen bezahlen würde. Aber ob das insgesamt billiger wäre?

Gruß
loderunner

Hallo Herr Kollege,

Es stellt sich die Frage:
Kann man bei Gericht sich auch nur von der Zahlung der
Kirchensteuer befreien lassen, oder ist es zwingend nötig aus
der Kirche auszutreten.

Also ich finde die Idee einfach genial. Muss gleich mal einen Antrag stellen in Zukunft beim Bäcker auch meine Brötchen nicht mehr bezahlen zu müssen.

Gruß vom Wiz

Hi,

lang nichts mehr von Dir gelesen! Spricht denn gar keiner mehr mit Dir?

Gruß Ralf

1 „Gefällt mir“

Hallo,

In welcher Gemeinde? Habe ich zumindest von der
evangelisch-lutherischen Kirche nochnie gehört.

Bei der katholischen Kirche, zumindest hier in Südbayern.

Es wäre natürlich auch eine Idee, wenn sich der Staat selber
um seine sozialen Aufgaben kümmern würde. Oder wenigstens die
Kirchen und zur Zeit ehrenamtlich in diesen Bereichen Tätigen
bezahlen würde. Aber ob das insgesamt billiger wäre?

Die soziale Nützlichkeit der Kirche bleibt unbestritten.

Gruß,
Markus

Keine Sorge - ich habe genug Gesprächspartner.
Aber wenn einer so falsch liegt wie du, und dann auch noch so auftritt, als wäre seine falsche Ansicht das non plus ultra, dann nehme ich mir einfach die Freiheit heraus, dazu was zu sagen.

Und was du zu dem Thema gesagt hast, zeigte mir, dass du keine Ahnung hast sondern eine Meinung - und diese hier als Tatsache darstellst.
Ein gutes Beispiel, für das Verbot der Rechtsberatung durch Nichtanwälte.

hi

Ich weiß gar nicht, was Du hast. Mir gefällt die Idee :smile:

Antrag gibts hier

http://www.solingen-internet.de/si-hgw/support/Austr…

Gruß H.