Hallo,
ich hab eine allgemeine Frage zum Austritt aus einer GbR mit 3 Gesellschaftern. Wenn ein Gesellschafter vor hat auszusteigen, erhält er dann seinen (Wert-)Geldanteil zurück?
Laut Vertrag:
- Kündigt ein Gesellschafter, so scheidet er aus der Gesellschaft aus, ohne dass die Gesellschaft aufgelöst wird. Die verbleibenden Gesellschafter sind berechtigt, die Gesellschaft fortzuführen und erhalten den prozentualen Gesellschaftsanteil.
- Das gleiche gilt, wenn in der Person eines Gesellschafters ein Umstand eintritt, der den anderen Gesellschafter das Recht zur fristlosen Kündigung gibt, sowie bei Insolvenz oder Tod eines Gesellschafters.
- Den Erben des verstorbenen Gesellschafters steht ein Abfindungsanspruch nicht zu.
Im HGB hab ich kein Artikel dazu gefunden.
mfg
loki