Austritt aus einer GbR

Hallo,

ich hab eine allgemeine Frage zum Austritt aus einer GbR mit 3 Gesellschaftern. Wenn ein Gesellschafter vor hat auszusteigen, erhält er dann seinen (Wert-)Geldanteil zurück?

Laut Vertrag:

  1. Kündigt ein Gesellschafter, so scheidet er aus der Gesellschaft aus, ohne dass die Gesellschaft aufgelöst wird. Die verbleibenden Gesellschafter sind berechtigt, die Gesellschaft fortzuführen und erhalten den prozentualen Gesellschaftsanteil.
  2. Das gleiche gilt, wenn in der Person eines Gesellschafters ein Umstand eintritt, der den anderen Gesellschafter das Recht zur fristlosen Kündigung gibt, sowie bei Insolvenz oder Tod eines Gesellschafters.
  3. Den Erben des verstorbenen Gesellschafters steht ein Abfindungsanspruch nicht zu.

Im HGB hab ich kein Artikel dazu gefunden.

mfg
loki

Hallo,

Im HGB hab ich kein Artikel dazu gefunden.

das überrascht mich nicht: die Vorschriften zur GbR finden sich im BGB (GbR= Gesellschaft bürgerlichen Rechts) und zwar in den §§ 705 ff.

Gruß
Christian

ja sorry, ich mein BGB. Nein ich finde dort kein Auszug bzgl. Austritt eines Gesellschafters, worum es um die Anteile geht.