Austritt aus einer GbR

Hallo,
ich möchte als Gesellschafter aus einer GbR austreten, die jedoch dann weiter besteht (ohne mich). Was muss ich dabei beachten? Muss man dafür einen Austrittsvertrag o.ä. schreiben? Was müsste in so einem Schreiben drin stehen bzw. gibt es Internetseiten mit Informationen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
Ronny Bischoff
-Leipzig-

Hallo auch,

schau mal da:

aa) Haftung des ausscheidenden Gesellschafters
Der ausscheidende Gesellschafter haftet für die Verbindlichkeiten der BGB-Gesellschaft auch nach seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft. Nach der Doppelverpflichtungslehre ist das darin begründet, dass der Schuldbeitritt vom Ausscheiden nicht berührt wird. Folgt man der Analogie zu § 128 HGB, wird man § 160 HGB auch analog anwenden.
Für neu entstehende Verbindlichkeiten haftet der ausgeschiedene Gesellschafter nur so weit, wie sie zum Zeitpunkt seines Ausscheidens begründet sind.

Die Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für Gesellschaftsschulden bestimmt sich nach § 736 Abs. 2 BGB und § 160 HGB: Danach haftet er für die bis zum Ausscheiden begründeten Verbindlichkeiten, wenn sie vor Ablauf von 5 Jahren fällig sind.
Fraglich war bisher, wie die Haftung bei Dauerschuldverhältnissen ist. Neuerdings hat der BGH hier Klarheit geschaffen, indem frühere Differenzierungen aufgehoben wurden. Der ehemalige Gesellschafter haftet fünf Jahre lang noch für alle Verbindlichkeiten aus Verträgen, die vor seinem Ausscheiden geschlossen wurden. Dies gilt auch für Dauerschuldverhältnisse!

Zu finden unter:
http://bgb.jura.uni-hamburg.de/av/gesellschaftsrecht…

Wie ist das denn bei euch im Gesellschaftervertrag geregelt??

Weiterer Link:

http://www.weingarten.ihk.de/IHK_Bodensee/index.jsp?..
http://www.weingarten.ihk.de/IHK_Bodensee/index.jsp?..

Viel Spaß und bei Fragen einfach melden.

Gruß

Martin