Hallo!
OK OK, ich hab zwar BWL studiert, aber mit so einem Kram kenne ich mich überhaupt nicht aus…
Wenn der Arbeitgeber aus dem Flächentarifvertrag ausgetreten ist:
-ist der Arbeitgeber weiterhin an den Tarifvertrag gebunden und wenn ja, bis wann?
-welche Parteien verhandeln für uns in Zukunft (Betriebsrat, Gewerkschaft)?
- welche Leistungen sind vom Arbeitsgeber angreifbar?
* Weihnachtsgeld
* Urlaubsgeld
* Überstundenzulagen
* Arbeitzeit (z. Z. 35 Std.-Woche)
- ist es sinnvoll in die Gewerkschaft einzutreten?
Hat mich ein Freund heute gefragt - konnte ich nicht drauf antworten… also, klärt mich auf, Experten! 
Viele Grüße und Danke schon mal!
Iceman
Hallo Iceman!
-ist der Arbeitgeber weiterhin an den Tarifvertrag gebunden
und wenn ja, bis wann?
Gute Frage:wink: Soweit Inhalte oder der Tarifvertrag insgesamt explizit Arbeitsvertragsbestandteil wurden, dann ja, ansonsten nein… (meine unmaßgebliche, da unjuristische Meinung)
-welche Parteien verhandeln für uns in Zukunft (Betriebsrat,
Gewerkschaft)?
Ggf. Betriebsrat (falls überhaupt existent), ansonsten Du selber für Dich!
- welche Leistungen sind vom Arbeitsgeber angreifbar?
* Weihnachtsgeld
* Urlaubsgeld
* Überstundenzulagen
* Arbeitzeit (z. Z. 35 Std.-Woche)
Diese Leistungen sind zum Teil jetzt schon angreifbar, da häufig übertariflich…
Alles, was explizit im Einzelvertrag steht und eine regelmäßige Leistung ist, erfordert allerdings eine Änderungskündigung!
- ist es sinnvoll in die Gewerkschaft einzutreten?
Tja, kommt auf Dein Selbstbewußtsein als Arbeitnehmer und die Stellung der Gewerkschaft in Deinem Betrieb an. Hat die dort sowieso nichts zu melden…
Grüße
Jürgen
Danke!
Hallo!
Das hilft mir doch schon mal weiter, vielen Dank!
Gruß,
Oliver