Ich habe mich mit noch 2 Kollegen zum 01.09.2003 mit einer GmbH Selbständig gemacht. Bis zu diesem Zeitpunkt war ich freiwillig bei der DAK versichert. Jetzt möchte ich aber in eine private wechseln. Die DAK sagt, dass ich mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende rauskomme. Ist dem wirklich so? Denn ich kann keine Kündigungsfristen auf irgendeinem Formular finden. Ich möchte mich aber nicht noch einmal 2 Monate dort versichern. Was passiert, wenn ich keinen Beitrag mehr zahle?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar, da ich seit September noch keinen Beitrag gezahlt habe und nur noch bis 15.10.2003 KV-Schutz habe.
machst du dich Selbstständig, endet die Versicherungspflicht mit der Abmeldung des alten AG. Du hast das Recht, innerhalb von drei Monaten, rückwirkend ab Ausscheiden aus der Versicherungspflicht die freiwillige Mitgliedschaft zu kündigen.
Hallo,
also wenn ich das richtig verstanden habe war er als Angestellter
auch freiwillig bei meinem Brötchengeber versichert - das bedeutet,
ermuss in jedem Fall die Kündigungsfrist einhalten und kann dann
in die PKV wechseln.
Wäre er dagegen pflichtversichert gewesen, würde das stimmen, was
du gesagt hast - es kann ihn niemand zwingen sich bei der DAK
freiwillig weiterzuversichern - in diesem Falle hätte er direkt
in die PKV wechseln können und die Mitgliedschaft bei der DAK
hätte kraft Gesetz geendet.
die DAK hat recht. Steht so im Sozialgesetzbuch. Da Du bis 31.08., also vor Beginn der Selbständigkeit, dort FREIWILLIG versichert warst, bleibst Du das auch, solange, bis Du ordentlich kündigst. Kündigung ist jederzeit möglich, wird wirksam zum Ende des übernächsten Monats. Du hättest ein wenig früher daran denken müssen, auch solche Dinge zu regeln. Also wenn Du im Oktober kündigst, endet die Mitgliedschaft zum 31.12.03.
Was passiert, wenn Du einfach keinen Beitrag mehr zahlst? Ganz einfach, es kommen Kosten auf Dich zu, wie z.B. Mahngebühren, denn Du bist mit der DAK vertraglich gebunden, denn Du hast bei Eintritt eine Antrag auf Mitgliedschaft unterschrieben.
Noch was: auf irgendwelchen Formularen sind keine Kündigungsfristen enthalten, weil diese gesetzlich geregelt sind.
Tipp von mir: Geh in die zuständige Geschäftsstelle und sprich mit den Leuten. Wenn sie nett sind, lassen sie Dich zum 31.08. raus. Aber dann kommt die nächste Frage: Hast Du überhaupt schon einen Versicherungsvertrag mit einer PKV-Gesellschaft? Wenn Du den noch nicht hast, würde ich sauber alles per 01.01.04 regeln. Kündigung bei der DAK, ordentlich, bis dahin noch Beiträge zahlen und in Ruhe eine Gesellschaft aussuchen. Auch hier gilt: vor Unterschrift vergleichen.