Austritt ausm Vertrag durch das Sittenwidrigkeit-G

Guten Tag,

es geht um eine weibliche Person, die damals eine Hypothek als 2. Kreditnehmerin mit unterschrieben hat. Zur Zeit ist alles am Anfang der Inzolvenz.

Sie war allerdings damals ca. 21 Jahre alt. Hatte eine Vollzeitarbeit. Hat ca. 950 bis 1000 Euro Netto/mtl. verdient. Zur Zeit zwar nicht arbeitslos aber auf 400 Euro Basis.

Der 1. Kreditnehmer war Ihr Vater. der war zu der Zeit ca. 50 Jahre alt. hatte feste Arbeit, durch Kurzarbeit usw. hat die Firma NICHT Pleite gemacht aber ist nach Polen umgezogen. Der Vater zur Zeit arbeitslos.

Beide waren beim Schuldenberater. Er soll gerechnet haben usw und hat dem Vater eine Insolvenz empfohlen. Seine Tochter soll aber zum Anwalt. Wegen Sittenwidrigkeit klagen, da die Bank „eigentlich unter diesen Bedingen nicht zahlen durfte“. Weil die Hypothek 30 Jahre lang geht und die Tochter keine 25 ist ( lau Aussage erst ab 25 J. ist man Geschäftsfähig).

Hat die Tochter bei so was mit nem Anwalt eine Chance ???
Was auch zu erwähnen ist. Die Bank hat den beiden auch 3 verschiedene Dahrlensnummern gegeben mit unterschiedlichen Zinssätzen, man vermutet, dass die Bankfiliale nur so mit nem Umweg den beiden einen Kredit geben konnte.

Beiden waren auch auf der Bank, aber leider stellen die sich etwas beschränkt.

Bitte um Antworten. Vielen dank MfG eliteasker

Hat die Tochter bei so was mit nem Anwalt eine Chance ???

Ich weiß nicht, wo hier eine Sittenwidrigkeit liegen sollte.

Was auch zu erwähnen ist. Die Bank hat den beiden auch 3
verschiedene Dahrlensnummern gegeben mit unterschiedlichen Zinssätzen,

Das ist nichts ungewöhnliches.

Beiden waren auch auf der Bank, aber leider stellen die sich etwas beschränkt.

Ich verstehe das Anliegen hier auch nicht.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

Weil
die Hypothek 30 Jahre lang geht und die Tochter keine 25 ist (
lau Aussage erst ab 25 J. ist man Geschäftsfähig).

das ist der größte anzunehmende Unsinn.

Ohne weitere Informationen läßt sich zum Rest nichts sagen. Da sie nicht Bürgin ist, sondern tatsächlich Kreditnehmer, kann man auch nicht auf die Urteile zurückgreifen, nach denen schon so mancher Bürge aus der Bürgschaft entlassen wurde.

Gruß
Christian