Mal rein theoretisch angenommen, dass B, die Ex-Frau von A, die gemeinsame Wohnung verlassen hat und woanders wohnt und angemeldet ist. Im Mietvertrag der Wohnung von A steht B aber noch als Mit-Mieterin. Wie würde eine diesbezügliche Änderung des Mietvertrags verlaufen? Reicht es, wenn A der Hausverwaltung mitteilt, dass B nicht mehr dort wohnt, oder muss B formell bei der HV ihren Ausstieg aus dem Mietvertrag erklären? Wird für A dann formell ein neuer Mietvertrag geschlossen?
"Bekanntlich muss der Mietvertrag, wenn er von beiden Partein geschlossen wurde, auch von beiden Parteien gekündigt werden."
Quelle: Gemeinsamer Mietvertrag
die Meldung des Auzugs ist das Minimum, was nötig ist - denn sonst dürften die Verteilerschlüssel einiger Nebenkosten falsch sein.
Ein Recht auf Änderung des Vertrages gibt es nicht, es geht schon mal gar nicht durch eine einseitige Willenserklärung - und erst Recht nicht durch eine Erklärung des A, die er „für B“ abgeben würde.
Es gibt keinen einfachen Weg des Ausscheidens eines Vertragspartners, wenn dies nicht im MV ausdrücklich so vorgesehen ist.
Es bleibt die Kündigung des MV durch A und B gemeinschaftlich, verbunden mit dem Neuabschluss eines neuen MV durch den A.
Dies sollte mit dem Vermiter in enger Absprache erfolgen, denn nach erfolgte Kündigung von A und B hat A keine Anspruch, den Vertrag fortsetzen zu können!
Der Vermieter könnte die Miete anheben, Bedingungen ändern, oder aber auch die Wohnung dann an C vermieten.