Austritt Unfallversicherung möglich ohne Kündigung

Hallo!

Wenn man vergessen hat seine Unfallversicherung pünktlich zu kündigen und überweist nachher einfach den Jahresbeitrag nicht, kann die Versicherung den Beitrag einklagen? Sie schreibt mehrmals, dass wenn der Beitrag nicht gezahlt wird, man kein ANrecht auf Versicherungsschutz hat etc. Ist das nicht wie ein Ausschluss? Kann die Versicherung dann doch plötzlich hingehen und den Beitrag einfordern? Hat man sonst irgendeine Möglichkeit aus dem Vertrag rauszukommen?

Danke

Simone

Hallo Simone,

Hallo!

Wenn man vergessen hat seine Unfallversicherung pünktlich zu
kündigen und überweist nachher einfach den Jahresbeitrag
nicht, kann die Versicherung den Beitrag einklagen?

Ja, kann die Versicherung: sie klagt auf Vertragserfüllung.

Sie
schreibt mehrmals, dass wenn der Beitrag nicht gezahlt wird,
man kein ANrecht auf Versicherungsschutz hat etc. Ist das
nicht wie ein Ausschluss?

Nein ist es nicht. Ohne Beitragszahlung kein Versicherungsschutz, anderenfalls könnten die Versicherer morgen am Tage ihre Läden zusperren. Ich muss auch zugeben, dass sich mir die Logik hinter der Frage nicht erschließt: der Kunde zahlt nicht, die Versicherung versagt (vertrags- und bedingungsgemäß!!) den Versicherungsschuzt und dann soll der Kunde sagen können: „Ihr versichert mich nicht? Dann ist ja der Vertrag aufgehoben!“??

Kann die Versicherung dann doch
plötzlich hingehen und den Beitrag einfordern? Hat man sonst
irgendeine Möglichkeit aus dem Vertrag rauszukommen?

Nur im Schadenfall (da aber kein Versicherungsschutz wegen kein Beitrag hier nicht).

Danke

Simone

Gruß
Frank Hackenbruch

Hallo Simone!

Rein rechtlich ist die Aussage von Frank korrekt.
In der Realität sieht es gedoch oft so aus. Es gibt hierbei verschiedene Vorgehensweisen der Versicherungsgesellschaften.

Die einen senden eine Mahnung und kündigen nach Fristablauf wegen Nichtzahlung nach §38, bzw. 39 VVG.

Die anderen gehen den unangenehmen Weg mit kpl. Mahnverfahren und teilweise Inkassounternehmen bis zum Mahnbescheid. Das kann dann ganz schön teuer werden.

An deiner Stelle wäre es sicherlich besser, die Beiträge für das laufende Versicheerungsjahr zu bezahlen und dann mit 3 Monate Frist zum Ablauf die Unfallversicherung zu kündigen.

Schöne Grüsse!
Erich