Liebe/-r Experte/-in,
erfordert der Austritt aus dem Vorstand eine Änderung der Vereinssatzung? Stehen denn eigentlich überhaupt die Mitglieder des Voratandes in einer Satzung?
Vielen Dank
Derya
Liebe/-r Experte/-in,
erfordert der Austritt aus dem Vorstand eine Änderung der Vereinssatzung? Stehen denn eigentlich überhaupt die Mitglieder des Voratandes in einer Satzung?
Vielen Dank
Derya
Das sind etwas merkwürdige Frage.
Die Satzung enthält die Vorstandsfunktionen. Die Namen der Vorstandsmitglieder stehen natürlich nicht in der Satzung, also muß diese auch nicht geändert werden.
Allenfalls die Änderung der Eintragung im Vereinsregister bei einem e.V. müßte beantragt werden.
Liebe/r Derya,
nein, der Austritt aus dem Vorstand (= die Niederlegung des Vorstandsamtes) erfordert in der Regel (kommt auf die Satzung des Vereins an) keine Satzungsänderung.
Die Vorstandsmitglieder stehen zudem grundsätzlich nicht namentlich in der Vereinssatzung.
Gruß
B. Kaufmann
Liebe/r Derya,
deine Anfrage ist etwas verwirrend bzw. missverständlich, so dass ich nicht weiß, was dein eigentliches Anliegen ist.
Von einem Vorstand kann man nicht ‚austreten‘, man kann nur sein Amt niederlegen. Vorsicht, das bedeutet nicht zwingend, dass man auch aus der Haftung entlassen ist! Was steht denn in der Satzung, wie lange der Vorstand im Amt bleibt? Sein Amt niederzulegen ist in den seltesten Fällen eine gute Lösung!
Aus einem Verein hingegen kann man austreten. Wie und wann regelt die Satzung des Vereins.
Die Namen der Vorstandsmitglieder stehen nicht in der Satzung. In der Satzung steht z.B., wie viele Personen dem Vorstand angehören und welche Aufgaben der Vorstand hat. Bei Änderung der Vorstandspersonen muss mithin die Satzung nicht geändert werden.
Die persönlichen Namen des Vorstandes sind jedoch im Vereinsregister eingetragen, sofern es sich um einen e.V. handelt. Hier könnte eventuell eine (kostenpflichtige) Änderungsmitteilung an das Vereinregister anfallen.
Meist wird bei Amtsniederlegung das vakante Vorstandsamt bei der nächsten Mitgliederversammlung durch Wahl neu besetzt.
Gruß
Daniela Weber
PS: ein Vorstandsmitglied sollte eigentlich IMMER seine Satzung kennen! Die Satzung ist die ‚Verfassung‘ des Vereins.