Hallo zusammen,
Fall: eine Probezeit endet Januar 2011 und die Kündigungsfrist beträgt darin 2 Wochen.
Wenn man nun am 05.01. kündigen sollte (an diesem Tag soll dem AG die Kündigung zu gehen), wäre doch arbeitsrechtlich gesehen effektiv (nach Urlaubsabzug) am 14.01. Januar (Werktag) der letzter Arbeitstag wenn man noch 1,5 Tage Resturlaub aus 2010 + Urlaubsanspruch 2011 (30 Tage / 12 Monate /30 Tage * 19 Tage = ca. 1,58 Tage) hat ? In Summe wären das über 3 Tage gesamter Resturlaub 2010/2011 den man vom 19.01. abziehen dürfte, korrekt?
Die Kündigung würde folglich auf den 19.01. lauten (aber der 14.01. wäre effektiv der letzte Pflicht-Arbeitstag!?) und für diese 19 Tage hätte man ja auch noch Urlaubsanspruch 2011 oder ?
Danke für eure Antwort!
Schöne Grüße
Alex
Hi!
Zum Einen stellt sich die Frage: Existiert ein Rest aus 2010?
Nicht die Tatsache allein, dass der Urlaub nicht genommen wurde, transportiert den Anspruch automatisch in 2011, er kann bereits am 31.12. verfallen.
Für 2011 erwirbt man nur dann einen Urlaubsanspruch, wenn tatsächlich ein voller Monat gearbeitet wurde, für Teilmonate gibt es nix.
Das gilt natürlich nur, wenn (tarif)vertraglich nix anderes geregelt ist.
Urlaub muss übrigens genehmigt werden, einfach nur sagen: Ich komme dann die letzten Tage nicht mehr, weil ich meinen Urlaub nehme, ist so ziemlich das Dämlichste, was ein AN machen kann.
VG
Guido
…Hi, natürlich besteht eine Resturlaubsanspruch (1,5 Tage) aus 2010 sonst würde ich das ja nicht schreiben (kann den bis ca. März des Folgejahres nehmen). Wieso wirst du beleidigend ? Es ist das normalste auf der Welt das man als AN im Falle einer Kündigung den Resturlaub gerne ans Ende legen möchte um früher „rauszukommen“ und das dies der AG erst mal genehmigen muß, ist auch logisch aber wieso sollte er etwas dagegen haben? Ich habe ANspruch auf diesen Resturlaub und er muß mir diesen irgendwann gewähren. Hatte dies in allen bisherigen Arbeitsverhältnissen so getan und das war nie ein Problem den Resturlaub am Ende zu nehmen!!
VG A.
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Hallo,
natürlich besteht eine Resturlaubsanspruch (1,5 Tage)
aus 2010 sonst würde ich das ja nicht schreiben (kann den bis
ca. März des Folgejahres nehmen). Wieso wirst du beleidigend ?
das ist überhaupt nicht „natürlich“ und der Einwand angebracht und auch alles andere als beleidigend.
_ Bundesurlaubsgesetz § 7
(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen._
Es ist das normalste auf der Welt das man als AN im Falle
einer Kündigung den Resturlaub gerne ans Ende legen möchte um
Anspruch und Wunsch sind aber nicht das selbe.
früher „rauszukommen“ und das dies der AG erst mal genehmigen
muß, ist auch logisch aber wieso sollte er etwas dagegen
Da fallen mir reichlich Gründe ein.
haben? Ich habe ANspruch auf diesen Resturlaub und er muß mir
diesen irgendwann gewähren. Hatte dies in allen bisherigen
Arbeitsverhältnissen so getan und das war nie ein Problem den
Resturlaub am Ende zu nehmen!!
_ Bundesurlaubsgesetz § 7
Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten._
Frage: Wenn Du das alles so genau zu wissen meinst, warum fragst Du dann hier überhaupt?
Gruß
S.J.
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Was immer Du nimmst, lass es!
Es ist nicht gut für Dich!
Da Du nicht nur offensichtlich paranoid bist sondern zusätzlich auch nicht über die Fähigkeit verfügst, Verhaltensregeln wie die FAQ:1129 zu beachten, verzichte ich auf nähere Erläuterungen, da eh gelöscht wird.
Gruß
Guido, der sich zwar über die Tatsache im klaren ist, kein Zucker-in-den-Arsch-Blaser zu sein, aber auch bei wiederholtem Lesen keine „Beleidigung“ finden kann - auch nichts, was ein Mensch, dessen IQ größer als der einer Scheibe Knäckebrot ist, so interpretieren könnte
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[mod] und zu.
Auch wenn ich deine Meinung hinsichtlich der fehlenden Beleidigung teile und deine Antwort durchaus richtig ist, schliesse ich hier mal ab, da fachlich alles gesagt ist und hier höchsten noch sinnlos Emotionen hochkochen könnten.