ich habe gestern flüchtig im Videotext etwas darüber gelesen, dass von Eltern für ihre Kinder abgeschlossene Lebensversicherungen unter bestimmten Umständen kündbar sind, der Verschicherungsnehmer seine komplette Beitragseinzahlung zzgl. 4% Verzinsung erstattet bekommen, falls eine bestimmter Auszahlbetrag im Sterbensfall innerhalb der ersten 8 Jahre überschritten wird. Weiß einer etwas mehr darüber? bei Ökotest konnte ich leider nicht darüber finden.
Hallo,
im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) im Abschnitt zur Lebensversicherung findet man den Paragraphen (ich glaube §159) dazu. Hier geht es darum, dass vor Vollendung des 7. Lebensjahres nur die gewöhnlichen Beerdigungskosten durch die Eltern versichert werden können…
Somit muss es sich um eine Lebensversicherung handeln, in dem bei Tod des Kindes eine Leistung fällig wird.
Und nur wenn da zu viel versichert wurde (Grenze bei 8.000 Euro) und einer der Eltern Versicherungsnehmer ist, so verstößt das halt irgendwie gegen das, was da so schön im VVG steht.
Inwieweit man dann Anspruch auf Beitragsrückzahlung + 4% Verzinsung hat - das lasse ich mal im Raum stehen.
Viele Grüße
Thomas