auswärtiges amt: eta terror

hallo ihr lieben,

kann mir jemand sagen, in welchen fällen das auswärtige amt die einreise nach spanien „verbieten“ würde, was die eta anschläge angeht? ich habe einen urlaub im august an die costa brava gebucht (ohne reiserücktritt) und bin jetzt ernüchtert, was die nachrichten aus spanien angeht. wo kann man sich ansonsten informieren? auf der website des aa ist keine reisewarnung gegeben…

mfg, isa

Können die VERBIETEN?
Hi!

Ich hatte mal vor Jahren (als da dieses Chaos war) eine Reise nach Ägypten gebucht. Das Auswärtige Amt hat tunlichst von dieser Reise abgeraten, was ich auch beherzigte.

Aber ich glaube nicht, dass die mir verbieten können, mich in Gefahr zu begeben.

Gruß
Guido

Hallo Isa!

Also verbieten kann Dir das AA gar nichts. Es kann höchstens von der Reise abraten oder bestimmte Verhaltensweisen empfehlen. Allerdings halte ich das selbst für den Fall, dass es zu einer regelrechten Terrorwelle kommen sollte, für unwahrscheinlich. Immerhin ist Spanien NATO-und EU-Partner. Da ist man mit solchen Bewertungen sicher etwas vorsichtig. Du musst es letztlich allein entscheiden und kannst dich ja auch mal bei Leuten, die aus Spanien zurückkommen, nach dem aktuellen Stand der Dinge erkundigen.

Gruß

Christoph

auswärtiges amt: eta terror
Moin,

etwas Wesentliches, für ähnliche Fälle: Gibt das Auswärtige Amt auf Grund oben beschriebender Fakten eine Warnung aus, in dieses oder jenes Land zu Reisen, so ist der Urlauber berechtigt, kostenfrei (bzw. zu den normalen Stornegebühren) von seiner eventuellen Buchung zurückzutreten. Wie Du schon sagtest, das AA wird keine Reisewarnung betreff Spaniens herausgeben, damit wären auch die deutschen Reisebüros pleite…:wink:)

CIAo

Huhu Isa,

die Reiserücktrittskostenversicherung würde Dir auch nichts nutzen da sie nur in Krankheitsfällen und bei Schaden am Eigentum bezahlt, nicht jedoch bei Krieg, Kriesen oder Naturkatastrophen.

Wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung herausgibt wird dies im allgemeinen von den deutschen Reiseveranstaltern als Grund für einen kostenlosen Rücktritt anerkannt. Wie die Vorredner aber schon geschrieben haben wird dies ziemlich sicher nicht der Fall sein.

Alternativ kannst Du aber bei einem guten Reiseveranstalter gegen eine geringe Gebühr umbuchen. Überlegt Euch ein alternatives Ziel und geht in Euer Reisebüro. Solange die Reise teurer wird fallen meistens keine Gebühren an. Ist sie günstiger oder gleich teurer fallen Umbuchungsgebühren an die aber nicht mehr als DM 50,–/Person sein dürften (siehe Reisebedingungen im Katalog).

Noch Fragen? Mail mir…

Rolf

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