Hallo zusammen,
Ist es möglich für einen Arbeitstag sowohl den Weg zur Arbeit (einfach) und eine Auswärtstätigkeit z.B. zur 50km entfernten zweit Niederlassung beim Finanzamt abzurechen.
Weiß jemand wie es sich verhält wenn man die Auswärtstätigkeit für ein Jahr zusammenfasst also 01.01-31.12 z.B an 100 Tage, wie man dann die Verpflegungspauschalen dazurechnet, da diese ja auf die ersten 3 Monate begrenzt sind??
Schonmal vielen Dank,