Auswärtstätigkeit?

Hallo,
ein AN ist für 2 Jahre auf einem Projekt eingesetzt, 20 km von der regulären Arbeitsstelle entfernt, täglich 10 Std. Können Aufwendungen für eine Auswärtstätigkeit geltend gemacht werden?
Wie verhält es sich mit einem Einsatzort 45 km von der regulären Arbeitsstelle entfernt, an dem man 2-3 Tage die Woche 10 Std ist?

Grüße Alex

Hallo,

wenn ein MA nicht mehr als 180 Tage im Jahr hintereinander einer Auswärtstätigkeit nachgeht, dann dürfen diese Kosten ohne weiteres abgerechnet werden. Egal ob 10 km oder 100 km.

Hi,

wenn ein MA nicht mehr als 180 Tage im Jahr hintereinander
einer Auswärtstätigkeit nachgeht, dann dürfen diese Kosten
ohne weiteres abgerechnet werden. Egal ob 10 km oder 100 km.

interessant

von dieser 180 Tage Grenze habe ich noch nichts gehört

Wo steht das?

Schöne Grüße
C.

Hi,

Hallo,
ein AN ist für 2 Jahre auf einem Projekt eingesetzt, 20 km von
der regulären Arbeitsstelle entfernt, täglich 10 Std. Können
Aufwendungen für eine Auswärtstätigkeit geltend gemacht
werden?
Wie verhält es sich mit einem Einsatzort 45 km von der
regulären Arbeitsstelle entfernt, an dem man 2-3 Tage die
Woche 10 Std ist?

Rechtslage z.Z. ist, dass beides weitere regelmäßige Arbeitsstätten sind.

Beim BFH ist aber ein Verfahren offen, dass es nur noch eine einzige regelmäßige Arbeitsstätte geben soll. Anweisungen für die Finanzverwaltung stehen noch aus. Genaueres kann ich deshalb erst sagen, wenn sich die Verwaltung geäußert hat.

=> in 2 Monaten nochmal nachfragen und dann angeben, ob ein Leiharbeitsverhältnis besteht. Hat nämlich auch Auswirkung.

Schöne Grüße
C.