Guten Morgen zusammen,
ich brauche für folgende Situation eure Hilfe:
Berufskraftfahrer K ist im Fernverkehr tätig. Jeden Sonntagabend fährt er zum 350km entfernten Firmenstandort, um seinen LKW zu übernehmen und bis Freitag Nachmittag deutschlandweit seine Arbeit zu erledigen.
Nun gibt K. Folgendes in seiner Steuererklärung an:
- 46 (52 Wochen -6 Wochen Urlaub) * 350km je 0,30€ Entfernungspauschale
- 4 Übernachtungen je Woche * 46 Wochen * 5€ Übernachtungskosten im eigenen LKW
- Verpflegungsmehraufwand lt. Aufstellung des AG abzgl. gezahler Spesen durch den AG
Fragen: kann K. weitere Fahrtkosten geltend machen (Rückreise nach Hause), da es sich bei einer Fahrtätigkeit lt. Definition um eine Auswärtstätigkeit handelt? Wenn ja, wo gibt er diese an?
Sind 4 Übernachtungen je Woche richtig oder kann er auch die Nacht von Sonntag auf Montag einrechnen, die er bereits im LKW verbringt? Oder ist es sein Privatvergnügen, trotz erforderlicher Erholung nach der Fahrt zum Firmenstandort?
Gibt es weitere Ansatzpunkte, die bei einer Auswärtstätigkeit des Fernfahrers steuerliche Auswirkungen hätten?
Vielen Dank
mfg