Auswahl eines Hörgeräteakustikers und Hörgerätes

Ich habe altersbedingt Hörverluste in den oberen Frequenzbereichen. Der Ohrenarzt hat mit dann nach einem Audiogramm und einem Sprachtest ein Hörgerät empfohlen. Dabei ging es dann los: Welche Hörgeräteakustiker ist der richtige? Ich wollte eine individuelle Beratung und daher nicht zu einer Marktkette gehen - war das richtig? Bei einem ortsnahmen Aktustiker hatte ich dann ein erstes Gespräch. Ich glaube aber der hat mich mehr nach meinem Geldbeutel beraten. Wenn man das überhaupt beraten nennen kann. Er hat zwar die Funktionsfähigkeit der Kassenmodelle nicht angezweifelt aber mir dann nur 1 Gerät empfohlen. Kosten: 2000 € pro Gerät. Die habe dann zwei Geräte zum Testen erhalten, mit denen ich aber nicht zurecht kam. Der rechte Gehörgang ist sehr eng und ich hatte enorme Schwierigkeiten zum Einführen des Lautsprechers. Der Akustiker (oder besser schlechter Verkäufer genannt - besser war er nicht)hat es bestätigt; aber mich dann allein gelassen. Ich fragte nach einer Versicherung dieser Versuchsgeräte. Die Antwort war das lohnt sich nur bei den teuren Geräten ab 4000 € pro Gerät. Für mich war das keine akzeptable Dienstleistung. Jeder Verkäufer im Supermarkt wird auf kundenfreundliche Bedienung geschult. Ich würde gern zu einem anderen Aktustiker wechseln; aber der hat meine Ohrenärztliche Verordnung einbehalten. Welche Rechte haben ich auf einen Wechsel?

Guten Tag,

Sie können die Hörgeräteausprobe abbrechen und zu einem anderen Hörgeräteakustiker wechseln.

Bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen macht es für den Akustiker keinen Sinn die Verordnung einzubehalten, da nur noch wenige Krankenkassen eine Abbruchpauschale an den Akustiker zahlen.
Falls Sie die Verordnung nicht zurückerhalten stellt Ihnen Ihr Facharzt für Hals Nasen Ohrenheilkunde (HNO-Arzt) ein Duplikat aus.
Da der erste Akustiker in der Regel der Krankenkasse über den Versorgungsbegin eine Anzeige schreibt, hilft es der Krankenkasse schon bescheid zu geben, das Sie bei diesem Akustiker die Versorgung abbrechen und zu einem anderen Wechseln. Dieses Vorgehen erspart dem nächsten Akustiker bei der Versorgungsanzeige komplikationen.
Kosten für einen Anpassversuch entstehen in der Regel nicht.

Sie haben die freie Akustikerwahl und können zur Erstberatung auch verschiedene Akustiker aufsuchen ohne die Ohrenärztliche Verordnung abzugeben. Ein Zeigen der Verordnung hilft dem Akustiker eine Erstberatung durchzuführen, einen Hörtest sollte jedoch unbedingt durchgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen
W. Eickmann

Wissensstand:
Selbständiger Hörgeräteakustikermeister und Betreiber eines Hörgeräteinformationsblogs. Seit 20 Jahren in der Hörgeräteakustik tätig.

Hallo Gerhard,

Du hast das recht deine Verordnung wieder zu erhalten. Falls der Akustiker dir Maßojrstücke gefertigt hat, kann es sein, dass er die Verordnung behalten möchte um diese individuellen Anfertigungen bei deiner Krankenkasse abzurechnen. Das kann er tatsächlich bei vielen gesetzlichen Krankenkassen tun. Dann wird er dir empfehlen eine neue Verordnung beim HNO zu holen.
Falls du gesetzlich versichert bist, dann kann es sein, dass der jetzige Akustiker die Ausprobe schon bei deiner Kasse mit einer Versorgungsanzeige gemeldet hat. Frag ihn das, denn das ist für den nächsten Akustiker wichtig zu wissen.

Zu deinen anderen Fragen:
Auch bei Ketten kann die Beratung sehr gut sein, die haben ja auch einen Ruf zu verlieren, wenn sie nicht richtig beraten. Doch wie du schon gemerkt hast ist es gerade bei einem Akustiker wichtig, dass er sich auf jeden Kunden individuell einstellt, und auch so berät.
Ich versuche meine Kunden immer so zu beraten, wie wenn ich selbst dann mit dem Hörgerät jeden Tag durch den Alltag gehen müsste.

Versichern der Hörgeräte während der Ausprobe, bieten manche Akustiker zwar an, ist aber eigentlich nicht nötig. Denn Schau, gerade wenn man neu mit den Geräten umgeht, achtet man doch viel bewußter darauf. In meiner Berufszweig ist es nur ein einziges mal vorgekommen, dass Geräte in der Ausprobe verloren gingen. Eine Äthers Dame hat die Geräte abends auf den Tisch gelegt, und am anderen Morgen merkte sie, dass die Müllabfuhr schon da war, schnell wollte sie den Papiermull noch raus bringen. Dabei hat sie die Geräte die sie auf den Tisch gelegt hatte, mitsamt dem Papier auf dem Tisch gepackt und noch in die Tonne gegeben.
Am Phr gehen eh, die wenigsten Geräte verloren, wenn, dann eigentlich nur wenn sie nicht im Etui verstaut werden und nur in die Tasche gelegt.

Also bei der Ausprobe immer Etui mitnehmen, für den Fall dass man die Geräte aus dem Ohr nehmen muss.

Ab Kauf kann man Geräte versichern, aber nur für maximal 4 Jahre.

Und noch eine kleine Anmerkung: wir verkaufen natürlich auch teure Geräte, aber unser teuerstes Gerät liegt bei 2900,-€. Eines für 4000 kenne ich gar nicht.

Soviel für heute, falls du noch fragen hast, oder einen Rat wohin du gehen kannst, melde dich.

Grüße
HOK

Guten Tag Herr Hellwig,
schade dass Sie so eine schlechte Erfahrung machen mussten.

Bei schwierigen Gehörgangsanatomien ist das Tragen eines Hörgeräts mit externem Lautsprecher manchmal schlicht unmöglich.
Auf der anderen Seite sind anfängliche Schwierigkeiten beim Einsetzen normal, mit der Zeit und entsprechender Routine wird es zur Nebensache. Irgendwann hat man den Dreh raus.

Zu Ihrer eigentlichen Frage:
Den „richtigen“ Akustiker zu finden ist nicht einfach. Aber wenn Sie sich nicht gut beraten fühlen sollten Sie in jedem Fall wechseln.
Ob in Ihrem Fall ein Hörgerät für 2000,-€ sinnvoll ist kann ich nicht beurteilen. Das sind zweifelsohne sehr gute Geräte. Für einen aktiven, im Leben stehenden Menschen mit viel Kommunikation in allen Lebenslagen angebracht, für einen „Opa, der nur vor dem Fernseher sitzt“ brauchts kein Hightech-Hörgerät.

Ihre Ohrenärztliche Verordnung können Sie vom Akustiker einfordern. Wenn allerdings maßgefertigte Stöpsel für Sie anfertigt wurden, braucht der Akustik die Verordnung für die Abrechnung dieser mit der Krankenkasse. Wenn nicht haben Sie Anspruch auf Herausgabe.
Ansonsten holen Sie sich einfach ein Neues bei Ihrem HNO.

Suchen Sie sich den neuen Akustiker gut aus, denn sie werden im Laufe der Jahre häufiger dort sein. Darum sollten Sie in einem Beratungsgespräch folgendes beachten: Fühlen Sie sich wohl? Geht der Akustiker auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein? Strahlt der Akustiker Fachkompetenz aus?

Noch kurz zum Thema Versicherung während der Ausprobe: Wir bieten das auch nicht an, weil die Gefahr des Missbrauchs zu hoch ist.
Und von 1000 Hörgeräten, die in den letzten Jahren in die Ausprobe gingen, sind keine 5 verloren gegangen. In diesen Fällen waren wir auch immer sehr kulant, sogar wenn dann kein Hörgerät gekauft wurde. Man darf nicht vergessen, dass in dem Hörgerätepreis eben auch Dienstleistung und Anpassarbeit in nicht unerheblichem Umfang enthalten sind.

Mit den besten Grüßen aus Hessen
MP