ich bin gerade mit meinem Freund zusammen gezogen. Er ist Wochenendpendler und arbeitet ca. 500 km entfernt. Am Arbeitsort hat er eine kleine Wohnung, während er sich hier an den Kosten für (mein) Haus beteiligt.
Nun rätseln wir darüber was nun melderechtlich sein Haupt- und sein Nebenwohnsitz werden soll, um steuerlich günstiger liegen.
In welcher Konstellation ist es möglich neben seinen Reisekosten auch seine Kosten für die Unterkunft am Arbeitsort abzusetzen?
Macht es steuerrechtlich Sinn, wenn ich an ihn vermiete um event. Kosten fürs Haus steuerlich geltend zu machen?
Hallo Faha
so einfach ist das alles nicht, um zu wissen was Steuerlich für einen gut ist, muss man wissen wie ist die Steuerliche Situation des einzelnen, was verdient die entsprechende Person und vieviel Steuern werden den bezahlt. Einen Mietvertrag abzuschließen halte ich für sinvoll da du einmal eine sichere Einnahme hast, und die entsprechenden Kosten für die Mietwohnung (Renovierung-Reperatur-Zinsen u.s.w) abrechnen kannst.
Es würde sich für euch lohnen wenn ihr einen Steuerberater aufsucht, und in einem Beratungsgespräch
eure Situation klärt.
Gruß SirRudolfo
die beste Lösung ist,wenn ihr Freund den Wohnort von ihnen als Hauptwohnsitz meldet und seinen Arbeitsplatz als Zweitwohnsitz.
Somit kann er jede Fahrt einfach also ca. 500 KM absetzen. Das macht steuerlich sehr sehr viel aus.
Von seiner Zweitwohnung kann er die Nebenkosten absetzen,die Miete leider nicht.
Es macht keinen Sinn Räume ihres Hauses an ihn zu vermieten,denn dann müssten Sie dafür wieder Steuer bezahlen,da dies als Einkommen berechnet wird.
die Grundfrage ist die der doppelten Haushaltführung; muß eine Alleinstehender zwei Haushalte mit über 500 km Entfernung führen ( auf Dauer ) oder ist ihm ein Umzug zuzumuten.
Eine Vermietung an ihn wäre die erste Vorraussetzung; aber die Mieteinnahmen mußt Du versteuern. Ganz wichtig: Schriftlicher Mietvertrag und Zahlung über Konto; Nebenkosten nicht vergessen.
Bietet Dein Haus überhaupt die Voraussetzung zu Vermietung einer kleine Wohnung ??
Bei dieser Konstellation würde ich die Einmalkosten in Kauf nehmen und mich mit einem Steuerberater anvertrauen.
Gefühlsmäßg würde ich sagen:
Hauptwohnsitz bei Dir, da dort sein Lebensmittelpunkt.
Vermietung macht nur Sinn, wenn es sich um eine abgeschlossene zweite Wohnung handelt.
Ich würde die private Wohnung als Hauptwohnsitz melden und die am Arbeitsplatz als Nebenwohnsitz. Die Kosten für die Arbeitswohnung können im Rahmen der sog. doppelten Haushaltsführung abgesetzt werden (Miete). Die Heimfahrten werden mit den tatsächlich gefahrenen Km abgesetzt (550 Km x 2 x 0,3 €). Ihr Freund muss nur nachweisen, dass er bei Ihnen den Lebensmittelpunkt hat. Was kein Prolem sein wird.
Hallo,
bin absolut kein Steuerexperte und kann da nicht viel zu sagen, nur soviel, als Freund(in)-Freund(in) wird wohl gar nichts gehen.
Wenn ich ein Zimmer in meinem Haus vermiete muß ich diese Einnahmen bei der EkSt angeben. Was kann ich dagegenrechnen? Die Verbräuche für Strom, Wasser, Heizung, Müll müssen dann erstmal getrennt erfasst werden um korrekt abrechnen zu können und sind ohnehin durchlaufende Posten, interessieren das Finanzamt nicht.
Grundsteuer, Versicherung und sämtliche Instandhaltungen und Reparaturen am Haus sind Sache der Vermieters und können auch als Kosten abgesetzt werden. Es ist die Frage, ob das Finanzamt eine negative Bilanz bei der Vermietung anerkennen wird wenn sie erkennen, dass in der Vermietung keine Gewinnabsicht liegt, wohl eher nicht.
Gruß Taro