Auswahlverfahren für eine Stelle

Hallo,

ich komme aus Berlin und bin demnächst eingeladen zum schriftlichen Test in Köln/Bonn.
Mir werden die Kosten von denen bezahlt. Ist es legal es dem zukünftigen Arbeitgeber im Gespräch öffentlich zu machen, das man dort „Urlaub“ gemacht hat (trotzdem den Test mitgemacht) oder müsste der/diejenige das Geld wieder zurück zahlen, wenn die Wissen ich würde die Stelle nicht wollen? Rein rechtlich würde mich das interessieren.

Gruß
Christian

Hallo!

Wenn du wirklich nur wissen willst, ob es „legal [ist], dem zukünftigen Arbeitgeber im Gespräch öffentlich zu machen, das man dort „Urlaub“ gemacht hat“, kann man nur sagen Klar - warum nicht! Welches Gesetz sollte dies verbieten?

Gruß
Falke