Auswanderer kehrt zurück

Man nimmt an, jemand ist nach mehreren Jahren, aus dem Ausland nach Deutschland zurück gekehrt. Der jenige möchte sich beim Einwohner Anmeldeamt anmelden um einen Job zu bekommen. Dieser hat aber keine Wohnung, wo man sich anmelden könnte.

Hi,

dann meldet sich derjenige auf der Adresse von Eltern/Freunden/Verwandten an.

Gruss
K

Hi,

dann meldet sich derjenige auf der Adresse von
Eltern/Freunden/Verwandten an.

Was ist denn, wenn diese Möglichkeit nicht besteht? Nach einigen Jahren Abwesenheit wird ja wohl kaum ein bundesweiter Freundeskreis bestehen und vllt war das zerrüttete Verhältnis zu der Verwandtschaft ja mit ein Grund dafür, seine sieben Sachen zu packen?!
Also mich interessiert das. Wie würde so etwas ablaufen?

LG

Hi,

man kann viele Jahre im Ausland leben und seinen Freundeskreis in Deutschland halten. Telefon, Skype, Email etc. helfen da gewaltig. Er will sich ja „in Deutschland“ melden. Also nicht als Auslandsdeutscher einen Perso haben. Diesen könnte er bei seinem zuständigem Konsulat/Botschaft im Ausland bekommen mit dem Vermerk „keine Hauptwohnung in Deutschland“.

In Deutschland „gemeldet“ sein ohne Wohnung würde dann den Vermerk „ohne festen Wohnsitz“ bedeuten. Diese Option hilft aber nicht sehr bei der Arbeitssuche.

Gruss
K

Hallo Lisa,

ich verstehe das nicht.

Man nimmt an, jemand ist nach mehreren Jahren, aus dem Ausland
nach Deutschland zurück gekehrt.

Der Jemand IST also schon in Deutschland? Das heisst, er wohnt schon irgendwo (und sei es provisorisch)?

Und das wiederum heisst doch, dass der auch angemeldet ist? Wenn nicht, kann und sollte er das schleunigsterweise nachholen.

Achja, vermutlich hast Du’s nur in der (krampfhaften?) Kürze unklar formuliert - aber vom Einwohnermeldeamt kriegt man keinen Job sondern allenfalls eine Anmeldebescheinigung und (so gewünscht) auch Dokumente wie etwa Personalausweis und Reisepass. Den Job gibt’s dann auf dem Arbeitsamt (ähm, also, ich meine, in der idealsten aller Welten, zumindest solltest Dich dann dort mal melden und gucken was die für Dich tun können…)

*wink*

Petzi

Hallo!

Ich fand die Frage interessant und habe im Internet gesucht. Dabei habe ich erfahren, dass es z. B. möglich ist, auch ein Hotel als Wohnsitz anzumelden. Im Detail regelt das das Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes. In NRW ist es sogar verpflichtend, das Hotel als Wohnsitz anzumelden, wenn die Aufenthaltsdauer 2 Monate überschreitet.

Viele Grüße

Hans-Peter

Vielen Dank für die Antworten.
Ich habe mich nicht besonders gründlich ausgedrückt… Eure Vorschläge waren, sich bei Familie/Freunden usw. anzumelden. Die Situation ist aber diese: Der jenige hat natürlich Freunde und Familie aber nicht diese entscheiden ob man sich bei denen anmeldet sondern ihre Vermieter und Eigentümer der Wohnung. Was ist wenn die Vermieter eine Anmeldung verweigern?
Mit der Begründung: 2 Monate ist man Gast in der Wohnung und danach sollte man sich im Mietvertrag eintragen und diesen Eintrag will der Vermieter auch nicht genehmigen. Das Amt kann leider auch nichts tun und helfen.
Die Idee mit dem Hotel als Wohnort anzugeben fand ich aber gut.
Danke für die Hilfe

aber nicht diese entscheiden ob man sich bei denen

anmeldet sondern ihre Vermieter und Eigentümer der Wohnung.
Was ist wenn die Vermieter eine Anmeldung verweigern?

Woher sollen die das wissen? Es ist eine Sache wo man wohnt und eine andere Sache wo man gemeldet ist ; eine Meldeadresse dient zunächst mal dazu, daß einen Post erreicht und man etwas im Personalausweis eintragen kann. Wo man sich dann tatsächlich aufhält ist eine andere Frage. Man sollte nur beim Betreffenden sicherstellen, daß einen Post auch dort erreicht…

Moin,

warum mietet derjenige sich nicht selbst eine Wohnung?
Ich versteh das Problem nicht ganz. Ich bin mehrfach aus dem Ausland zurück nach Deutschland gezogen, hab mir eine Wohnung/einen Job gesucht und mich dann angemeldet.

Gruß,
M.