Hallo zusammen,
meine Frage, Person A wandert aus, einigt sich mit EX, der die Betreung des gemeinsamen Kindes übernimmt- die Pfändung des Unterhalts beim Drittschuldner zu beenden. Kann Peron A bei Rückkehr die Pfändung aufleben lassen, wenn das Kind wieder bei Person A lebt und Ex nicht Unterhalt zahlen will? Titel vorhanden.
Vielen Dank
Jani
Hallo zusammen,
meine Frage, Person A wandert aus, einigt sich mit EX, der
die Betreung des gemeinsamen Kindes übernimmt- die Pfändung
des Unterhalts beim Drittschuldner zu beenden.
Der Unterhalt steht dem Kind und nicht dem Elternteil zu; eine Unterhaltsverzichtserklärung für das Kind wäre nichtig!!!
Die Pfändung kann „ruhend gestellt werden“; liegt beim Drittschuldner vor, wird aber nicht „bedient“; sollte jedoch nachrangige Pfädnungen vorliegen, wird es problematisch.
Kann Peron A
bei Rückkehr die Pfändung aufleben lassen, wenn das Kind
wieder bei Person A lebt und Ex nicht Unterhalt zahlen will?
Ist problematisch, ob A nach Rückkehr aus dem Ausland überhaupt wieder das Sorgerecht bekommt; vermutlich nicht unbedingt,… denn A war ausgewandert und kann nun nach Rückkehr das Kind nicht aus der sozialem Umgebung wieder reißen,…
Titel vorhanden.
Vielen Dank
Jani
zuerst einmal Danke
aber…
Sorgerecht haben beide, Aufenthaltsbestimmungsrecht Person A, ja , das Kind ist schon wieder bei Person A. Peron A kann doch nicht bei B pfänden, wenn das Kind dort lebt. Jetzt aber wieder bei Peron A lebt. Mein Frage, unstrittig, das ein Titel vorhanden ist, Person B aber nicht freiwillig zahlen will, Frage: muss ein neuer Titel her oder kann man erneut pfänden, da bereits 2 Monate im Rückstand?
Vielen Dank