Auswandern außerhalb der EU

Hallo zusammen,

für den Fall, dass man ins Nicht-EU-Ausland auswandern und dort auch arbeiten will, habe ich ein paar Fragen:

Hat man in DE noch Ansprüche, wenn man wieder zurückkommen sollte (Arbeitslosengeld, Alg II usw.)?

Danke und liebe Grüße

Die Anspruchsvorausetzungen für Arbeitslosengeld I und II kann man im SGB nachlesen.Nach Überschreiten der dort genannten Fristen hat man nur noch den Grundanspruch auf Soziale Sicherung.
In der Rentenversicherung bleiben bis zum Wegzug isn Ausland eingezahlte Beiträge erhalten und der mit ihnen erworbene Rentenanspruch.

Man sollte sich allerdings vergegenwärtigen, das sofern man nicht im Ausland Familiäre Bande hat, die Soziale Absicherung aber auch die Einkommenssituation an sich nicht gerade rosig zu nennen sind.
Wenn man von einigen wenigen Bereichen absieht,denn nicht umsonst treibt es ja alle Völker nach Europa (und nach D)…

Hallo

wenn man nach seiner Rückkehr die Voraussetzungen dafür erfüllt http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html , wäre ALG2- Anspruch grundsätzlich gegeben.
Vorrangige Ansprüche müssten aber geltend gemacht werden - wozu auch gehört, ggf. ALG1 zu beantragen, falls man (noch) Anspruch darauf hat. Reicht der ALG1-Anspruch zusammen mit Wohngeld/ ggf.Kinderzuschlag nicht zur Bedarfsdeckung aus, kann stattdessen (ALG1- ergänzend) ALG2 beantragt werden.

LG