Auswandern trotz Betreuung

Hallo zusammen,
Ich habe einen vom Gericht bestimmten Betreuer
vorgesetzt bekommen welcher alles andere als das darstellt. All seine Machenschaften aufzuführen würde den Rahmen hier sprengen,
ich möchte dagegen gerichtlich bzw. mit Hilfe eines RA vorgehen, doch der dafür zuständige Richter ist bereits seit Anfang November im Urlaub geht im Februar in Pension. Seither werden nur noch Notfälle bezgl. Betreuungen komisarisch betreut, steht also alles still, nichts geht.
Ich habe zwei konkrete Fragen:
Als ich aus dem Krankenhaus kam wurde mir meine EC Karte am Automaten eingezogen, gleich am ersten Tag. Mein Betreuer leugnete stets etwas damit zu tun zu haben. Wie es sich herausstellte hat er mich auch damit stets belogen, lt. Bank hat er es veranlasst; Ich mußte deswegen jedesmal Kilometerweit zur Bank laufen. Die Verbindungen mit ÖPNV sind sehr schlecht, dazu sind meine finanz. Mittel so drastisch beschnitten von Ihm, dass es oft nicht einmal fürs Essen bis zum Ende der Woche reicht…
Darf er mir die EC Karte einfach so einziehen lassen, begründet das mit: „die ist bei der Bank gut aufgehoben“? Muß er sie wieder aushändigen?
So, nun zur 2. Frage:
Ich habe November eine Chatfreundin näher kennen und lieben gelernt, sie will dass ich zu Ihr nach Österreich ziehe. Mein Betreuer hat (ohne mein Wissen oder einem Gespräch mit mir) eine EU Rente beantragt. Ich kann aber - und will auch arbeiten, halt dann in Österreich, habe auch schon Vorstellungstermine in der Nähe des Wohnortes meiner Freundin. Kann mich mein Betreuer darin hinder auszuwandern? Was geschieht dann mit der Betreuung? Was passiert wenn ich trotz Verbot einfach das Land verlasse?
Übrigens hat er u.a. das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Finanzfürsorge bekommen, kümmert sich aber gar nicht darum - nur wenns Ärger für Ihn gibt…
Im Voraus besten dank für Eure Antworten

hallo,

meines Wissens: wenn der Betreuer die Finanzfürsorge hat, betrifft das auch die Ec-Karte.
Ebenso: wenn er das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, bestimmt er über den Aufenthalt.

Was passiert, wenn du nach Österreich (ohne Genehmigung so zu sagen)auswanderst? Ich glaube nicht, dass man dich per Haftbefehl suchen wird, denn eine Auswanderung ist ja kein Straftatbestand.

Hm, schwierige Situation. Leider kann ich mehr dazu auch nicht sagen.

Viele Grüsse

Hallo,
zuerst mal meine Verwunderung, warum Sie (noch) einen Betreuer benötigen.
Hier mein Rat aus der Erfahrung als Betreuer.
Ich gehe mal davon aus, dass Sie volljährig sind. Wenn das so ist, dann besteht die Aufgabe des Betreuers grundsätzlich nur darin Sie zu unterstützen. Ein hohes Maß an
Selbstbestimmung bleibt Ihnen erhalten.
Trotz der Betreuung sind Sie nicht entmündigt und dürfen für sich Entscheidungen treffen. Das Wohl des Betreuten steht an erster Stelle, und das hat der Betreuer zu unterstützen.
Natürlich kenne ich nicht die Hintergründe die zu der Betreuung geführt haben, aber aus dem was Sie beschreiben, können sie sich bewegen, klar denken, kommunizieren, vielleicht sogar arbeiten usw.
Es ist aus meiner Sicht nicht zu erkennen, warum Ihnen der Betreuer die EC Karte entzogen hat. Gehen Sie zur Bank, versichern Sie sich, dass nicht die Bank die Karte entzogen hat und es Gründe dafür gab, und lassen sich die Karte wieder geben. Sie sind immer noch geschäftsfähig, was anderes erkenne ich aus dem was Sie schreiben, nicht. Was immer der Betreuer tut, er hat die Pflicht Ihre Wünsche zu respektieren, solang das nicht Ihrem eigenen Wohl entgegensteht. Das Wohl hängt aber nicht vom empfinden des Betreuers ab. Wenn er die Verfügbarkeit Ihrer Mittel so einschränkt, dass es nicht zum Essen reicht und sonstige Nachteile entstehen, dann hat er seine Aufgabe falsch verstanden.
So wie Sie es schildern ist das Vertrauensverhältnis zu Ihrem Betreuer gestört, und ich empfehle Ihnen sich beim zuständigen Sachbearbeiter beim Betreuungsgericht zu beschweren. Wenn das nicht hilft, dann gehen Sie umgehend erst mal zum Rechtspfleger an Ihrem Gericht. (Geht in der Regel problemlos) Der wird Ihnen den richtigen Weg zeigen. Dort wird man Ihnen auch den Weg zeigen Prozesskostenhilfe zu bekommen, falls nötig, damit Sie zu einem Anwalt gehen können. Sie sind wie gesagt nicht entmündigt, davon gehe ich aus.

Es ist nicht unüblich, dass Betreuer das Aufenthaltsbestimmungsrecht und damit auch die Finanzfürsorge erhalten, wegen Miete und so. Wenn er sich nicht gekümmert hat, dann spricht das für Sie, dass Sie selbst wohl alles selbst erledigen konnten. Ärger kann er doch nur bekommen, wenn er seiner Rechenschaftspflicht dem Amt nicht nachgekommen ist, oder Ihnen nicht geholfen hat. Dass das für Sie nun zum Nachteil gereicht ist sehr verwunderlich.

Die Sache mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist eigentlich ganz einfach. Der Betreuer ist befugt Aufgaben zu erledigen, die im Zusammen hang mit dem Aufenthalt stehen. Der Betreuer darf Ihren Aufenthaltsort nur dann festlegen, wenn Sie sich dort in Gefahr begeben würden, oder nicht mehr erkennen würden welche Gefahr besteht. Der Betreuer kann nicht einfach so bestimmen wo sich der Betreute aufhält. Und daran hintern kann er sie nicht. Er hat auch keine Befugnis, Sie zu irgendetwas zu zwingen.
Mit der Eu Rente und Betreuung im Ausland habe ich keine Erfahrung.

Abschließend gebe ich aber zu bedenken. Prüfen Sie genau in Ihrem eigenen Interesse, ob Sie in der Vergangenheit Ihren Aufenthalt oft gewechselt haben, vom Krankenhaus mal abgesehen, und damit dem Betreuer viel Verwaltungsarbeit aufgezwungen haben. Sonst bieten Sie Ihm Munition, und er kann Ihre Pläne, wenn auch sehr umständlich, auf dem Verwaltungsweg durchkreuzen.

Eingangs habe ich gefragt, ob Sie überhaupt einen Betreuer benötigen. Wenn sich der Sachverhalt geändert hat, dann würde ich die Sache mit Österreich etwas verschieben und die Aufhebung der Betreuung beantragen.
Das wären sehr gute Voraussetzungen für Österreich.

Hallo „mischek“…
Ich denke ein kleines Dankeschön für Ihre umfangreichen Ausführungen wäre zumindest doch angebracht.
Danke schön dafür, Sie haben mich in meinem Vorgehen bestätigt…
Beste Grüße vom Bodensee

Hallo,

welches Verbot haben Sie denn, dass Sie das Land nicht verlassen dürfen? Das könnte doch nur strafrechtlich sein und wäre dann tatsächlich ein Hindernis.

Ansonsten hat es (leider) schon einen Grund, wenn Sie einen Betreuer bekommen, der ja auch von Vater Staat bezahlt wird und Ihnen helfen soll, ihre Angelegenheiten zu regeln. Das ist notwendigerweise mit Einschnitten verbunden, hindert Sie aber nicht daran, das Leben zu führen, dass Sie gern möchten. Wenn Sie auswandern möchten, dann klären Sie das mit dem Gericht und bitten um Auflösung der Betreuung. Dann müssen Sie sich wieder komplett selbst kümmern.

Diesen Schritt überlegen Sie bitte genau, denn die Beantragung einer EU-Rente sagt aus, dass Sie nicht voll arbeitsfähig sind und sorgt für Ihren Lebensunterhalt.

Es kann niemand gegen seinen Willen betreut werden. Eine Betreuung ist für Sie ein Hilfestellung zu Ihrem Wohlergehen. Das ist leider hin und wieder auch mit Regeln und Auflagen verbunden.

Wenn Ihnen das zuwider ist, dann lösen Sie die Betreuung auf - wie oben geschrieben.

Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Zukunft.

Pandora H.

Hallo Superburschi,

wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, suchen Sie einen Rechtsanwalt auf, der sich auf Betreuungsrecht spezialisiert hat. Sprechen Sie als erstes Übernahme der Beratungshilfe an (den Schein kann der RA dann besorgen - kostet Sie normalerweise ca. 10.-€ Eigenanteil). Erst dann kann der RA sie beraten - auch bezüglich der geplanten Auswanderung. Ob Ihr Richter aktuell in Urlaub ist, eine Vertretung hat oder nicht Vollzeit arbeitet spielt dafür keine Rolle.
Mit freundlichen Grüßen

Hier hilft nur der direkte Weg zum Betreuungsgericht - dort müssen die Vorwände vorgebracht werden. Ggf. ist hier ein entsprechender Anwalt aufzusuchen; die Kostenübernahme kann der Anwalt ggf. über die Gerichte beantragen.

MfG
CKH

Hallo

Auswandern können Sie.

Die Bankkarte hätte er so ohne weiteres nicht einziehen lassen dürfen. Es sei denn es wurde ein Einwilligungsvobehalt in der Vermögenssorge angeordnet.
Die Bank kann Ihnen eine neue ausstellen, wenn sie es wollen. Es ist ihr Konto und Sie sind geschäftsfähig (?)

Was die Untätigkeit bei Gericht betrifft: Beschweren Sie sich offiziell beim Präsidenten des Gerichtes und drohen mit Untätigkeitsklage. Suchen Sie sich einen Rechtsanwalt für Betreuungsgrecht.

Hallo,

aufgrund der Wirkungskreise des bestellten Betreuers darf dieser dich so einschränken wie er es aktuell macht. Einzige Chance, beim Betreuungsgericht die Ablösung und Bestellung eines neuen Betreuers beantragen.

Gruß crickelcrackel

Geh zum Vormundschaftsgericht, schildere die Situation und kündige deinem Betreuer. Stell Antrag auf einen neuen und auf Taschengeld

Das Land verlassen würde ich nicht. Den Schuh hast du schon an, was die Bereiche der Betreuers angehen…

Zeigt UNVERANTWORTLICHKEIT und stellt dich als inkompetent hin. …wenn du jetzt nicht als geschäftsfähig angesehen wirst, schneidest du dir mit „Flucht“ mächtig ins Fleisch.
Alles Gute