Auswanderung für Deutsche im 3. Reich?

Hallo,

Irgendwie kam die Frage auf, ob es im Dritten Reich, inbesondere während des 2. WK auch ein Auswanderungs- oder Ausreiseverbot für Deutsche gab.
Wir dachten eigentlich ja, aber ein bisschen herum-recherchieren hat da nichts weiter ergeben, als das Auswanderungsverbot für Juden 1941.
Wisst ihr mehr (ev. auch mit Quelle)?

Hoffe ihr könnte helfen,
Viele Grüße von Kati

Hallo,

Irgendwie kam die Frage auf, ob es im dritten Reich,
inbesondere während des 2. WK auch ein Auswanderungs- oder
Ausreiseverbot für Deutsche gab.
Wir dachten eigentlich ja, aber ein bischen
herum-recherchieren hat da nichts weiter ergeben als das
Auswanderungsverbot für Juden 1941.
Wisst ihr mehr (ev. auch mit Quelle)?

Hoffe ihr könnt helfen,
Viele Grüße von Kati

Hallo Kati,
es gab ein Gesetz vom 23.10.41, das die Auswanderung deutscher Juden aus dem Großdeutschen Reich und der besetzten Staaten untersagte.

Da Hitler aber schon 1938 fest den Angriffskrieg plante, gab es eine sogenannte Verordnung wegen Reichsflucht vom 7.11.38 So mußte jederman, der das Reichsgebiet verlassen wollte, einen Antrag stellen (Reiseschein für Kaufleute usw.) der fast nie bewilligt wurde. Ein Gesetz war hier nicht durchzusetzen, weil das die Bevölkerung hellhörig gemacht hätte. So wollte man verhindern, das potentielle Soldaten nicht „abhanden“ kommen.
Im Netz habe ich nichts besonders brauchbares gefunden, scheinbar wird das Thema immer noch gemieden von denen die es wissen, und die anderen wissen halt nichts darüber. Ich bin ein paar Jahre nach Kriegsende geboren, und habe da noch ein bischen davon mitbekommen, wenn die Eltern sich unterhalten haben.

Viele Grüße
acuario

Hallo !

Arier durften auswandern!
Das war sogar im Sinne der Nazis. Sie sollten das Deutschtum verbreiten.
Während der Wahlen Anfang der 30er konnten Auslandsdeutsche sogar wählen. Man richtete Wahllokale auf den KdF-Schiffen ein und fuhr die Schiffe überall dorthin, wo Deutsche lebten.

mfgConrad

Hallo Conrad,

Arier durften auswandern!
Das war sogar im Sinne der Nazis. Sie sollten das Deutschtum
verbreiten.
Während der Wahlen Anfang der 30er konnten Auslandsdeutsche
sogar wählen. Man richtete Wahllokale auf den KdF-Schiffen ein
und fuhr die Schiffe überall dorthin, wo Deutsche lebten.

Das können Auslandsdeutsche heute auch, wenn sie seit weniger als 25 Jahren außerhalb Europas wohnen.

Gruß

Das können Auslandsdeutsche heute auch, wenn sie seit weniger
als 25 Jahren außerhalb Europas wohnen.

Gruß

Hallo Gruß !

Natürlich können Auslandsdeutsche heute auch wählen!

Man schickt ihnen aber keine Kreuzfahrtschiffe als Wahllokale.
Und das gerade zeigt, wie sicher sich die Nazis waren, dass diese Leute
gerade sie wählen. Dass sie in den meisten Deutschen, die im Ausland
lebten, begeisterte Anhänger hatten und deshalb kein Grund bestand,
Ausreisen zu behindern.

mfgConrad

Hallo mfgConrad

Natürlich können Auslandsdeutsche heute auch wählen!

Man schickt ihnen aber keine Kreuzfahrtschiffe als Wahllokale.

Vielleicht war gerade kein Airbus verfügbar der die Briefwahlergebnisse hätte nach Deutschland transportieren können.

Gruß

Hallo Conrad,

Während der Wahlen Anfang der 30er konnten Auslandsdeutsche
sogar wählen. Man richtete Wahllokale auf den KdF-Schiffen ein
und fuhr die Schiffe überall dorthin, wo Deutsche lebten.

Welche Wahl meinst Du eigentlich? Die Reichstagswahl vom März 1933 kann es ja nicht gewesen sein, da die KdF-Organisation erst im November 1933 gegründet wurde.
Gruß

Ich bin untröstlich!! Welch ein Fehler von mir!!

Es muß natürlich Volksabstimmung heißen. Und die gab es bis 1938.

Ich bin untröstlich!! Welch ein Fehler von mir!!

Von Fehler habe ich nicht gesprochen, sondern lediglich interessehalber nachgefragt.