Hallo! Soweit ich weiß, gehört die innere Seite der Wohnungstür dem Eigentümer und die äußere die Gemeinschaftseigentum ist.
Wenn die Wohnungstür total veraltet und unsicher ist, muss sie ja ausgewechselt werden (Sicherheitstür aus Stahl z.B.) aber wie könnte man das machen, wenn alle Türe in dem Haus gleich sind und Sicherheitstüre sehen natürlich anders aus als Holztüre in einer z.B. Altbau? Die Frage ist, ob es (dem Eigentümer) überhaupt erlaubt ist eine Wohnungstür auszuwechseln, wenn ihre äußere Seite die gemeinschaftseigentum ist? Und wenn nicht, dann was für Möglichkeiten gäbe es?
Hallo,
ich kann dir zwar spontan nicht helfen da ich kein Experte bin, aber lass mich mal doof fragen:warum gehört die Außenseite der Tür der WG und die Innenseite dem Eigentümer? Wo steht das? Baulich gesehen ist die Tür doch der Wohnung zugeteilt.Die Türbänder sind doch auch auf der Innenseite also dem „Privatgrund“. Das einzige was ich mal gehört habe, ist das es Vereinbarung in „Hausverwaltungsverträgen“ gibt, das die Türen für ein „gleichmäßiges Bild“ im Treppenhaus von gleicher Art/Beschaffenheit sein sollen,damit nicht grün,gelb und rote Türen das „Bild zerstören“.
Und wenn die Tür kein Gemeineigentum ist, dann wird er eigentümer wahrscheinlich nur darauf achten müssen, das er z.B. keine schwarze Tür einbaut, wenn alle Türen weiß sind, dann muß er die halt ggf. weiß anmalern.Berichtigt mich bitte falls ich da falsch lieg
gruß
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ich kann dir zwar spontan nicht helfen da ich kein Experte
bin, aber lass mich mal doof fragen:warum gehört die
Außenseite der Tür der WG und die Innenseite dem Eigentümer?
Wo steht das?
in der Teilungserklärung - so z.B. auch in meiner.
Holztüre in einer z.B. Altbau? Die Frage ist, ob es (dem
Eigentümer) überhaupt erlaubt ist eine Wohnungstür
auszuwechseln, wenn ihre äußere Seite die
gemeinschaftseigentum ist? Und wenn nicht, dann was für
Möglichkeiten gäbe es?
es kommt darauf an, ob diesbezüglich in der Vergangenheit entsprechende Beschlüsse in der Eigentümerversammlung gefaßt wurden, was man am besten bei der Verwaltung erfragt. Die kann einem dann auch sagen, was notwendig ist, wenn es keinen entsprechenden Beschluß gibt. Ich tippe auf Beschlußfassung im Umlaufverfahren.
Hallo! Soweit ich weiß, gehört die innere Seite der
Wohnungstür dem Eigentümer und die äußere die
Gemeinschaftseigentum ist.
Wenn die Wohnungstür total veraltet
Meine Eingangstür ist aus dem Jahre 1901 mit massiven Holzfüllungen und ich hoffe, dass sie noch weitere 100 Jahre besteht.
und unsicher ist, muss sie
ja ausgewechselt werden (Sicherheitstür aus Stahl z.B.) aber
wie könnte man das machen, wenn alle Türe in dem Haus gleich
sind und Sicherheitstüre sehen natürlich anders aus als
Holztüre in einer z.B. Altbau?
Nachbarn von mir haben auf die Innenseite der Türen Metallplatten geschraubt, um zu verhindern, dass die Füllungen herausgetreten werden können.
Die Frage ist, ob es (dem
Eigentümer) überhaupt erlaubt ist eine Wohnungstür
auszuwechseln, wenn ihre äußere Seite die
gemeinschaftseigentum ist? Und wenn nicht, dann was für
Möglichkeiten gäbe es?
Vielen Dank im Voraus!
Die Wohnungseingangstür ist Gemeinschaftseigentum - ist ja auch sinnvoll.
Ist die Wohnungstür defekt, muss sie repariert bzw. ersetzt werden. Das muss der Verwalter im Namen der Eigentümergemeinschaft durchführen lassen.
Wenn es sich um schöne Altbautüren handelt, ist es u.U. sinnvoll einen Schreiner mit Fertigung einer ähnlichen Tür zu beauftragen.
Was die Kostentragung betrifft, können natürlich in der Teilungserklärung beliebige Vereinbarungen getroffen sein.
ich kann dir zwar spontan nicht helfen da ich kein Experte
bin, aber lass mich mal doof fragen:warum gehört die
Außenseite der Tür der WG und die Innenseite dem Eigentümer?
Wo steht das?
in der Teilungserklärung - so z.B. auch in meiner.