Auswechslung des Wasserzählers. Muss man den zugewiesenen Termin akzeptieren?

Hallo Zusammen,

Wenn ein Wasserzähler durch eine vom Vermieter beauftragte Abrechnungsfirma, ausgetauscht wird, muss man da den zugewiesenen Termin wahrnehmen?
Der Vermieter hat eine Firma beauftragt, die sich um die Nebenkostenabrechnung kümmert. Nun schreibt einen die Firma an, sagt das sie an dem und dem Tag zwischen z.B. 10.30 - 13.00h auftaucht und den Wasserzähler tauschen will. Ansonsten würde eine Entschädigung von 55€ bei nicht Anwesenheit berechnet. Darf die Firma das? Der Mieter hat doch keinen Vertrag mit denen. Nur der Vermieter. Dann sollte doch wenigstens der angegebene Termin mit einem abgesprochen werden und nicht einfach bestimmt werden. Jeder normale Mensch ist da arbeiten. Und auch nicht jeder hat die Möglichkeit jemanden dahin zu setzen.

Danke
Gruß M.

Man kann nicht mit 100 Leuten Einzeltermine abmachen.
Es wird angekündigt, wann es stattfindet und dann kann man immer noch Kontakt mit Firma aufnehmen und um einen Ausweichtermin bitten.

Das ist auch üblich und zumutbar.

Geld für neuen Termin darf die Firma nicht verlangen.
Und mich wundert es wenn sie das so geschrieben hätte. Klingt völlig unseriös und in Unkenntnis der Rechtslage !

MfG
duck313

Hi Donald,

die von dir genannte Unseriösität ist in der Branche vollkommen üblich, einhergehend mit der ebenfalls nicht vorhandenen Kenntnis der Rechtslage. Zudem sind die Ableser (welche in der Regel Selbständige sind) idR per Telefon - auch wenn eine Nummer angegeben ist - nicht erreichbar, so dass selbst der Versuch, den vorgegebenen Termin zu ändern, zum Scheitern verurteilt ist. Erreicht man sie dennoch, so schiebt der Selbständige die Verantwortung für einen Termin auf die beauftragende Firma, die Firma selbst auf den Selbständigen…

Nach Drohung mit RA konnte ich mich mit diesen Firmen jeweils auf ein Selbstableseverfahren einigen … ohne Zusatzkosten versteht sich und auch ohne andere Nachteile.

Gruß
HH

Hallo,

es kam bereits vor einigen Wochen zu einer „Terminbestimmung“. Darauf hin habe ich dort angerufen und erklärt das ich alles 2 Wochen Berufsbedingt vormittags zu Hause wäre und es für mich kein Problem dar stelle anwesend zu sein.
Dann kam ein neuer Termin. Wieder in der Woche wo ich Vormittags NICHT vor Ort sein kann. Ich schickte eine Email und erklärte erneut das ich berufstätig sei und an dem von ihnen gennaten Termin nicht ka, jedoch ja angebote habe in den anderen Woche da zu sein.
Die Antwort kam prompt, das jeder arbeiten müssen und der Termin so ist wie er ist.

Ich will halt nur wissen ob die wirklich 55€ berechnen können. Wie gesagt, ich habe keinen Verttrag mit denen.

Gruß

Das Problem ist ja auch nicht das Ablesen, sondern der Austausch des Wasserzählers. Hierfür muss jemand in die Wohnung.
Aber wenn ich richtig lese, haben die kein Recht so zu handeln?! Ich bin ja bereit einen Termin zu finden, nur kann und lasse ich mir das nicht vorschreiben wenn es mir nicht möglich ist.