Auswechslung Fußbodenbelag

Wenn man in eine andere Stadt umziehen würde und nach 3 Monaten die Pflicht zur Nachbesserung der Mängel am Fußboden bekäme (die im Protokoll aufgenommen werden würden), d. Gutachten d.Fachfirma 1 1/2 Monate zurückläge u.d. Frist d.Vermieters bei knapp 2 Woche läge. Müßte man diese Frist akzeptieren u. dürfte d.Gutachten ohne die Anwesenheit d.Mieters durchgeführt werden u. man müßte das so hinnehmen?
Fall jemand eine Antwort hätte wäre das sehr schön.lg

Hallo Lavendel,
bitte nochmal langsam und zum Mitschreiben.
Fußboden-Nachbesserung in der alten Wohnung oder in der neuen?
Der Vermieter darf nur mit Deiner Genehmigung, ob mit oder ohne Deine persönliche Anwesenheit, in Deine Wohnung.
Renovierungsmaßnahmen in der alten Wohnung wurden beim Auszug im Abnahme-Protokoll festgehalten? Dann kann der Vermieter die leere Wohnung ohne Deine Anwesenheit renovieren. Die Übernahme der Kosten durch Dich ist möglich, kommt aber drauf an wie lange Du dort gewohnt hast und wie der Fußboden bei Deinem Einzug aussah.
Sollst Du den Fußboden in Deiner neuen Wohnung renovieren bleibt es Dir überlassen ob Du dies jetzt machst oder beim nächsten Auszug.
Gruß, unbekannterweise, Jakobert