deine überlegungen sind sehr schlüssig und ich könnt sie sicher auch unterstreichen. der gedanke hinter der frage ist ja letztlich diese: wenn unsere demokratie so schlau ist, dass sie erkennt, dass sie nur so lange leben kann, wie sie für den breiten konsens die beste alternative darstellt, warum ist sie dann nicht so ehrlich, und lässt den bürgern die möglichkeit, sich für eine andere einzusetzen. so werden alle alternativen dann kriminalisiert. ist die gesellschaftsordnung stark genug, muss si dass doch locker überstehen können.
gruss marian
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Hi Marian
Die Alternativen zur Demokratie werden nicht Kriminalisiert. Du kannst dich auf die Strasse stellen und rufen, das die Verfassung Scheisse ist und das ein Autoritärer Staat mit einem Absoluten Herrscher viel besser wäre. Und dir wird nichts passieren (ausser das du aus dem Staatsdienst entlassen wirst). Kaum zu Glauben, aber wahr.
Das man sich auf diese Weise in dieser unserer Gesellschaft z.T. sehr unbeliebt macht, steht auf einem anderen Blatt.
(Du darfst blos net den NS-Staat verharmlosen und den Holocaust leugnen…)
Was Du nicht darfst, ist AKTIV KÄMPFERISCH gegen den Staat und das System zu arbeiten. Also schwere Straftaten begehen oder dazu aufrufen.
Ich sehe ehrlich gesagt keinen grossen Unterschied, ob ich jemanden wegen seiner Krummen Nase oder seines Vermögens umbringe z.B. Es ist nicht einsichtig, das politisch motivierte Gewalt anders geahndet wird wie sonstige Gewaltkriminalität.
Gewalt als Form der politischen Auseinandersetzung ist in den meisten Fällen nicht gerechtfertigt. Dagegen MUSS der Staat zum Schutz der Bürger vorgehen.
heisst demokratie nicht, dass die mehrheit entscheidet?
hallo marian,
ich bin sehr erleichtert, daß es noch Leute gibt, die sich diese Frage überhaupt stellen. Bei meinen Bekannten bin ich damit immer auf taube Ohren gestoßen. Aber: Demokratie, wie ich sie verstehe (und ich bin auch hier nicht allein), ist NICHT die Herrschaft der Mehrheit, sondern die Herrschaft ALLER. Anders wäre eine allgemeingültige, freiheitliche Ordnung, in der jeder das gleiche Recht zur Entscheidung besitzt und nicht von anderen in dieser Freiheit behindert werden darf, auch kaum denkbar. Das bedeutet, daß jede Entscheidung innerhalb einer Gesellschaft von jedem einzelnen Mitglied der Gesellschaft getragen werden muß (Konsens). Die Mehrheit, so groß sie auch ist, darf sich nicht über die Interessen eines Einzelnen hinwegsetzen, solange er sich weigert, der Mehrheitsentscheidung zuzustimmen. So wäre beispielsweise eine von der Mehrheit getragene Ermordung von Asylbewerbern ebenso wenig mit dem demokratischen Prinzip vereinbar, wie der mehrheitliche Beschluß, eine Autobahn durch ein von Ökologen verteidigtes Naturschutzgebiet zu bauen. So viel zur Theorie.
Praktisch treten hier üblicherweise ökonomische Probleme auf, da Konsensbildung sehr zeitaufwendig, oft sogar unmöglich ist und deshalb die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft vollkommen lähmen würde. Genau dafür brauchen wir eine Verfassung, die das Kunststück fertigbringen muß, die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft zu gewährleisten und gleichzeitig die Rechte des Einzelnen zu schützen – und das nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt für die gegenwärtige Generation, sondern im Sinne auch aller Nachkommen. Hier erst treten unveräußerliche Grundrechte und Mehrheitsentscheidungen auf, nicht als demokratisches Prinzip also, sondern als ökonomische Notwendigkeit. Wir haben einen gewissen Teil unserer Rechte an die Verfassungsorgane abgegeben, weil wir keine andere Möglichkeit sehen, Demokratie besser zu verwirklichen.
Wie sähe nun also ein Ausstieg aus der Demokratie aus? Daß unsere Verfassung keinen Ausstieg vorsieht, sollte nicht weiter verwundern, würde sie sich doch im Augenblick des Ausstiegs als obsolet erweisen. Wer würde sich noch auf ein Stück Papier berufen, wenn das System, das dieses erst hervorgebracht hat, nicht mehr existiert. Die Frage lautet vielmehr (und hier vermute ich auch dein Paradox): Ist ein Ausstieg aus der Demokratie durch einen demokratischen Akt denkbar? Hier scheint die Antwort eindeutig. Wenn ein Konsens (wohlgemerkt: Zustimmung jedes Einzelnen) über die Aufhebung der Demokratie besteht, so kann sich die Demokratie selbst aufheben. Wie ich ein Auto verschenken kann, kann ich auch mein Recht auf Entscheidungen aus beliebigen Gründen auf andere übertragen. Mehrheitsentscheidungen zur Auflösung der Demokratie dagegen sind nicht zulässig, da solche Mehrheitsentscheidungen durch die Verfassung legitimiert sein müßten. Dies jedoch ist nicht möglich, da die Verfassung, wie gesagt, nicht über der Demokratie steht, sondern umgekehrt.