Ausweichkonto des Schuldners

Hi

wenn ein Gläubiger einen Titel gegen eine GmbH hat und der Schuldner die Bar-Einnahmen dieser GmbH auf ein Konto seiner anderen GmbH einzahlt, um der Pfändung zu entgehen - ist das Betrug? Abgesehen von der Inso-Verschleppung…

Hallo,

da kommen einige § im StGB noch zum tragen; alleine nur die Vollstreckungsvereitelung wird nicht mit einem 20€-Bußgeld der Staatsanwaltschaft quittiert,
der GF der anderen GmbH, falls identisch mit der ersteren GmbH macht sich der Vermögensschädigung zum Nachteil der GmbH schuldig und könnte noch in Koflikt mit dem Finanzamt geraten.

Wo ist denn gesetzlich oder mit welchem Dritten vertraglich vereinbart, dass die Bareinnahmen auf das GmbH-Konto fliessen müssen?

lG

Die Bareinnahmen kommen durch den Verkauf der Dienstleistung der ersten Schuldner-GmbH…Die GF sind identisch…