Ausweichmanöver wegen eines Zweiges - Schuld?

Angenommen zwei Autofahrer fahren hintereinander, außerorts. Der hintere Autofahrer hat einen Abstand von über 50 Metern und fährt ein älteres Modell, der vordere ein neueres.

Unvorhersehbarerweise bremst der vordere Fahrer mit einer Vollbremsung mit einem Mal auf nahezu Schrittgeschwindigkeit ab und weicht einem Tannenzweig (ein kleiner Tannenzweig, kein Ast) aus und fährt dabei sogar über die linke Spur, obwohl er ohne Probleme auch mit 100 km/h darüber fahren hätte können.

Der hintere Autofahrer rechnet natürlich nicht mit sowas, merkt aber noch, dass der vordere bremst, macht ebenfalls eine Vollbremsung und kann (trotz der schlechteren Bremsen) nur knapp einen Auffahrunfall vermeiden (auch nur weil der hintere Fahrer einen größen Sicherheitsabstand als vorgeschrieben hatte).

Angenommen der hintere Autofahrer hätte nicht mehr Bremsen können und es wäre zum Auffahrunfall gekommen (aufgrund eines Tannezweiges, wohlgemerkt). Wen trifft die Schuld?

Schonmal Danke für eure Hilfe

Hallo Eva,
einerseits ist der der Auffährt schuld, ( einfache Sache: zu geringer Sicherheitsabstand.)andererseits, darf der Vordermann oder -frau, auch nicht Grundlos bremsen.
Mit den schlechteren Bremsen ist das auch so eine Sache; schlechter nur weil ein älteres Modell und kein ABS und sonstige Feinheiten, oder schlechter, weil die Bremsen abgenutzt sind?

Faustregel ist zwar unter normalen Bedingungen: halber Tachoabstand, also bei 100 km-h 50 Meter,
der Anhalteweg beträgt aber 130 Meter, bei einer plötzlichen Vollbremsung.
30m Reaktionszeit und 100 m Bremsweg.
Nun ist jeder verpflichtet innerhalb seiner Sichtweite zum stehen zu kommen.
Wenn man jetzt nur bis zum Vordermann,(sagen wir mal Lieferwagen)
sehen kann, könnten 50 Meter zu wenig sein, wenn dieser bremsen muss.

grüsse borthi

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Mit den schlechteren Bremsen ist das auch so eine Sache;
schlechter nur weil ein älteres Modell und kein ABS und
sonstige Feinheiten, oder schlechter, weil die Bremsen
abgenutzt sind?

Bremsen wurden erst getestet, aber kein ABS & älteres Model (16 Jahre).

Faustregel ist zwar unter normalen Bedingungen: halber
Tachoabstand, also bei 100 km-h 50 Meter,
der Anhalteweg beträgt aber 130 Meter, bei einer plötzlichen
Vollbremsung.
30m Reaktionszeit und 100 m Bremsweg.
Nun ist jeder verpflichtet innerhalb seiner Sichtweite zum
stehen zu kommen.
Wenn man jetzt nur bis zum Vordermann,(sagen wir mal
Lieferwagen)
sehen kann, könnten 50 Meter zu wenig sein, wenn dieser
bremsen muss.

Normaler PKW, nur eben eindeutig neuere Modell (und eindeutig bessere Bremsen).

Der hintere Autofahrer ist mit seinem Sicherheitsabstand ohnehin sehr großzügig.

Der vordere Autofahrer konnte den Verlauf der Straße sehr gut einsehen und so auch das „Hindernis“ schon mindestens 100 Meter vorher sehen und hätte sanft abbremsen können. Dennoch ist er bis knapp vor das Hindernis gefahren und hat eine Vollbremsung gemacht.

Es hätten wohl beide Fahrer eine Teilschuld bekommen, das seh ich richtig, oder?
Das Interessante wäre für mich, welcher denn „schuldiger“ war.

Ich antworte mal unter meiner Voraussetzung, daß der vordere Fahrer nicht erkennen konnte, ob es nur ein Zweig ist. Was bei der Geschwindigkeit wohl recht realistisch ist. Sonst müßten wir darüber noch diskutieren, ob es ein Tannenzweig war oder doch noch ein Kiefernzweig, vielleicht aber auch ein Fichtenzweig :smile:

Für den Hintermann würde mir folgendes einfallen:

§ 3 StVO:
„(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.“

§ 4 StVO:
„(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.“

Weiterhin wäre zu spekulieren über den technischen Zustand bzgl. der Bremsen (Mängel am Fahrzeug, die die Sicherheit beeinträchtigen)

Aber wie in §4 StVO bereits steht, darf der Vorausfahrende nicht ohne zwingenden Grund bremsen. Wenn er nun angibt, daß er mit 100 km/h die Straße entlang gefahren ist und dann plötzlich dachte, daß sich vor ihm plötzlich ein Schlagloch befindet, dann sollte das wohl als Grund ausreichen, eine starke Bremsung einzuleiten.

Das ist einer der Fälle, wo diese Binsenweisheit „Wer auffährt, hat Schuld“ sich wieder bestätigt. Aber es kann auch anders laufen. Hängt alles von den Details in Deinem beschriebenen Fall. Man kann unzählige Variationen zaubern…
Der eine sagt „Ich hab nicht wegen des Zweiges gebremst, sondern wegen des Hundes/Rehs, der über die Straße rannte.“ Der andere sagt dann „Da war kein Hund/Reh.“ Der eine sagt (unabhängig mal der möglichen oder auch nicht vorhandenen Bremsspuren, nur als Beispiel) „Mein Motor ist ausgegangen, ich hatte eine Panne. Und dann ist der Hintermann draufgefahren, bevor ich die Stelle absichern konnte.“ Der andere sagt wieder: „Nee, der ist einfach stehengeblieben.“
Also alles noch zu drehen und zu wenden. Gibt ja keine festen Aussagen und Beweise.

Hallo Eva,
einerseits ist der der Auffährt schuld,

FALSCH!

Der hintere Autofahrer ist mit seinem Sicherheitsabstand
ohnehin sehr großzügig.

Aber wohl nicht großzügig genug, sonst hätte er ja noch anhalten können?! Wenn er aber vielleicht behauptet, daß er länger brauchte um zu reagieren, dann könnte die Behörde vielleicht mal ein Gutachten anfordern von ihm, daß er mit seiner verzögerten Reaktion nicht doch eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer ist?! :smile:

Der vordere Autofahrer konnte den Verlauf der Straße sehr gut
einsehen und so auch das „Hindernis“ schon mindestens 100
Meter vorher sehen und hätte sanft abbremsen können. Dennoch
ist er bis knapp vor das Hindernis gefahren und hat eine
Vollbremsung gemacht.

Nun kommen doch noch neue Details…
Aber die sind nicht das Problem :wink:
Er hat das „Hindernis“ schon sagen wir mal aus 100 Metern Entfernung gesehen. Dann hatte der Fahrer noch 3,6 Sekunden Zeit bis er das „Hindernis“ erreicht hätte. Dann ziehen wir mal die obligatorische 1 Sekunde Reaktionszeit ab (meine liegt bei ca. 0,66 und die vieler anderer ist wohl auch besser, aber wir nehmen mal die Faustformel) und dann sind es nur noch 2,6 Sekunden um sein Fahrzeug soweit herunter zu bremsen, daß er noch verkehrssicher ausweichen könnte oder vor dem Hindernis zum Stehen kommt.

Guck mal auf die Uhr… tick - tack - DAAAA ist das Hindernis schon! Also sehr gute Leistung seitens des Fahrers und des Fahrzeugs.

Hoi.

Warum spekulieren, wenn doch ein Sachverhalt geschildert wird?

So beschlagen bin ich nicht auszurechnen, wer mehr Schuld hat. Aber es gibt nun genug Rechtsprechung, nach der man nicht wegen allem (scharf) Bremsen soll, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.
Mir war so, dass ein kleiner Hund, Katze, Hase als zu klein angesehen wurde. Hier wurde eine Mitschuld anerkannt, da der Schaden durch den Aufprall wohl geringer wäre als dann durch die Vollbremsung eingetreten ist.
Auch wenn hier also der Tannenzweig zu klein ist, als dass man von einer Gefahr für Auto und Fahrer ausgehen konnte - er also nicht hätte so Bremsen müssen, muss (wie schon dargestellt) der Nachfolgende einen solchen Abstand halten, dass er bei Gefahr vor einem Crash zum stehen kommt.
Aus dem Bauch heraus würde ich an eine „Schuld-Teilung“ von 20/80 denken.

Aber IANAL…oder der Herr Kaiser von der Humbug-Ranschleimer…

Ciao
Garrett

Gut, eine grobe Situation ist geschildert worden. Aber wäre es ein Schlagloch, könnte die Folge erheblich sein, wenn man „einfach draufhält“. Wenn der Wagen bei 100km/h über ein fettes Schlagloch donnert, fliegt der wahrscheinlich mal richtig lecker in den Gegenverkehr. Wenn er einer Katze zum letzten „Miau“ verhilft und sie dann ins Jenseits befördert, fliegt der Wagen durch den Aufschlag nicht aus der Spur. Darum gings mir ja mit den Beispielen.

Und ich hatte ja vorgerechnet, daß er nur insgesamt 3,6 Sekunden hat, eigentlich nur 2,6 Sek., um einzuschätzen, was das auf der Straße sein könnte. Bei 50km/h sieht das alles schon wieder anders aus.

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Hallo Eva,
einerseits ist der der Auffährt schuld,

FALSCH!

…ließ doch den ganzen Satz.

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Angenommen zwei Autofahrer fahren hintereinander, außerorts.
Der hintere Autofahrer hat einen Abstand von über 50 Metern
und fährt ein älteres Modell, der vordere ein neueres.

Ich gehe also davon aus, beide 100 km/h. Dann ist mit 50 m schon mal der vorgeschriebene Sicherheitsabstand eingehalten worden.

Unvorhersehbarerweise bremst der vordere Fahrer mit einer
Vollbremsung mit einem Mal auf nahezu Schrittgeschwindigkeit
ab und weicht einem Tannenzweig (ein kleiner Tannenzweig, kein
Ast) aus und fährt dabei sogar über die linke Spur, obwohl er
ohne Probleme auch mit 100 km/h darüber fahren hätte können.

Hier ist die Frage, was der vordere Autofahrer erkennen konnte.
Wenn der Zweig blöd liegt, z.B. etwas hochgeweht ist, sieht er evtl. größer aus, als er ist und der Fahrer denkt in dem Augenblick, er könnte doch gefährlich sein.
Der Fahrer hat auch nur Sekundenbruchteile für die Entscheidung.
Um es ganz genau sagen zu können, müßte man wohl die Abmessungen des Zweiges und am Besten ein Foto haben.

Der hintere Autofahrer rechnet natürlich nicht mit sowas,
merkt aber noch, dass der vordere bremst, macht ebenfalls eine
Vollbremsung und kann (trotz der schlechteren Bremsen) nur
knapp einen Auffahrunfall vermeiden (auch nur weil der hintere
Fahrer einen größen Sicherheitsabstand als vorgeschrieben
hatte).

Wenn er aufgefahren wäre, hätte er wohl nicht 100% aufgepasst oder sehr schlechte Bremsen oder sehr ungünstige Umstände.

Auch wenn der Vordermann ABS hatte, verkürzt sich sein Bremsweg nicht so stark gegenüber einem Fahrzeug ohne ABS, dass eine Vollbremsung macht. ABS sorgt vor allem dafür, dass das Fahrzeug lenkbar bleibt.
Auf Splitt hat man bei Vollbremsung mit ABS teilweise sogar einen längeren Bremsweg, als ohne.

Angenommen der hintere Autofahrer hätte nicht mehr Bremsen
können und es wäre zum Auffahrunfall gekommen (aufgrund eines
Tannezweiges, wohlgemerkt). Wen trifft die Schuld?

Die Schuld wird ziemlich sicher geteilt, das Verhältnis hängt von den feinen Details ab. Ich würde bei dem, was ich hier gelesen habe, eher tippen, dass der Auffahrende den größeren Teil bekommt.

Wenn es geknappt hätte:

Vordermann:
gebremst, obwohl nicht wirklich nötig, aber nicht ganz unnötig
wird es entschuldigen, dass er es anders gesehen hat, sonst hätte er nicht gebremst.

Hintermann:
nicht wirklich aufgepasst
Fahrzeug wohl nicht 100% einwandfrei
oder nicht richtig gebremst
hätte evtl. noch größeren Abstand wahren müssen

Schonmal Danke für eure Hilfe

Grüße

Holygrail

Hallo,

wer weiß, was der Vorausfahrende da auf den ersten Blick zu sehen geglaubt hat… vielleicht sogar eine Person? Oder ein Nagelbrett o. ä. ? In so einer unklaren Situation „darf“ er jedenfalls stark abbremsen und dann ausweichen, was ja eigentlich sogar als vorbildliche Reaktion bezeichnet werden kann.

Insofern sage ich mal: 100% Haftung des Auffahrenden, ich denke, dass nicht mal eine Mithaftung aus der Betriebsgefahr in Betracht kommt.

Grüße, M

Auch wenn der Vordermann ABS hatte, verkürzt sich sein
Bremsweg nicht so stark gegenüber einem Fahrzeug ohne ABS,
dass eine Vollbremsung macht.

ABS verkürzt den Bremsweg gar nicht, sondern sorgt ausschließlich dafür, dass

das Fahrzeug lenkbar bleibt.

Der Rest des Satzes macht es doch nicht besser, wenn Du eine allgemeingehaltene Aussage machst wie „Wer auffährt, ist schuld“ und danach in Klammern nebenbei noch erwähnst „geringer Sicherheitsabstand“.

Denn im zweiten Teil entkräftest Du Deinen ersten Satz ja schon wieder, daß er vielleicht doch nicht schuld ist, weil der Vordermann (evtl., weil man es ja nicht genau weiß) nicht bremsen durfte. (Also er ist schuld, aber auch nicht)

„Der hintere Fahrer ist schuld oder trägt eine Mitschuld, weil er durch zu geringen Sicherheitsabstand aufgefahren ist“, hört sich doch da schon wieder ganz anders an, oder?

Nicht aufregen, ist nicht gut für den Blutdruck :wink:

Ich glaube es ist in Deutschland einfach zu verbreitet, daß egal was passiert ist, der Hintermann IMMER die Schuld trägt. Dem ist aber glücklicherweise nicht so.

Der Rest des Satzes macht es doch nicht besser, wenn Du eine
allgemeingehaltene Aussage machst wie „Wer auffährt, ist
schuld“ und danach in Klammern nebenbei noch erwähnst
„geringer Sicherheitsabstand“.

Ich erwähnte: einfache Sache: ff.
Sowohl für den Verkehrspolizisten, als auch für die Versicherungen.
(zugegeben hätte das für dich bei schreiben sollen, alle anderen hatten´s glaube ich verstanden:wink::smile:

Denn im zweiten Teil entkräftest Du Deinen ersten Satz ja
schon wieder, daß er vielleicht doch nicht schuld ist, weil
der Vordermann (evtl., weil man es ja nicht genau weiß) nicht
bremsen durfte. (Also er ist schuld, aber auch nicht)

Genau, wer soll das bei einer solchen Ferndiagnose denn richtig beurteilen können. Strassenverhältnisse, Lichtverhältnisse, Fahrzeugzustände und und und…

„Der hintere Fahrer ist schuld oder trägt eine Mitschuld, weil
er durch zu geringen Sicherheitsabstand aufgefahren ist“, hört
sich doch da schon wieder ganz anders an, oder?

Danke für den kostenlosen deutsch Unterricht:smile:

Nicht aufregen, ist nicht gut für den Blutdruck :wink:

Bin in Behandlung deswegen:wink:

Ich glaube es ist in Deutschland einfach zu verbreitet, daß
egal was passiert ist, der Hintermann IMMER die Schuld trägt.
Dem ist aber glücklicherweise nicht so.

Nicht immer aber immer öfter, weil ist einfacher…:wink:

grüsse borthi