Hallo zusammen,
meine Frage bezieht sich auf die Absetzung von Handwerkerrechnungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung.
Lt. Gesetz können auch Maschinen- und Fahrtkosten in die Arbeitsleistung mit eingerechnet und somit zum Steuerabzug genutzt werden.
Gibt es eine Richtlinie, wie der Ausweis der Fahrtkosten zu erfolgen hat? Spezieller Fall: Darf der Kraftstoff aufgeführt sein? Z.B.: „7,50 € Kfz und Benzin“
Dankesehr
Thorsten