Der Stadtrat/Bürgermeister möchte in unserer Strasse eine Einbahnstrassenregelung einführen.
Als Begründung wird angeführt, dass dies zur Entschärfung der Gefahrensituation für die Schüler, die diese Strasse als Schulweg nehmen (die Schule ist unter anderem über diese Strasse zu erreichen), durchgeführt wird.
Für die Anwohner dieser Strasse bedeutet die jeweils einen Umweg von ca. 500 m.
Auch wäre genügend Platz, um die Straße (durch Ausbau) sicherer zu gestalten (z. B. durch einen Gehweg), die Flächen sind großteils im öffentlichen Besitz.
Es sei auch noch erwähnt, dass die Einbahnstrassenregelung zukünftig bergauf gelten soll. Zu Winterszeiten (wir liegen im Bayerischen Wald und haben häufiger „etwas“ mehr Schnee) müsste ich aus meinem Grundstück bergauf wegfahren, was machmal aufgrund der Straßenverhältnisse sicher nicht möglich ist; ich musste sogar bereits häufiger fremde Autos „anschieben“, um die Strasse wieder frei zu bekommen und so selbst zur Arbeit fahren zu können!
So, jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
Kann/können wir uns gegen die Einführung dieser Regelung zu Wehr setzen?
Und versteht mich nicht falsch: Ich bin auch für die Sicherheit der Schulkinder (habe selbst einen Sohn kurz vor dem Schulalter), aber ich finde, der von der Stadt angestrebte Weg ist falsch und es gibt andere (und noch bessere) Möglichkeiten, den Schulweg der Kinder sicherer zu machen.
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage bzw. für Ihre Diskussionsbeiträge/Hinweise.
Der Stadtrat/Bürgermeister möchte in unserer Strasse eine
Einbahnstrassenregelung einführen.
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Sehr geehrter Jerry31
die Straßenbreiten bestimmen, wie Sie richtig angedeutet haben, die möglichkeit, ob überhaupt im Gegenverkehr gefahren werden kann.
Wenn es sich um eine selten befahrene*) Anwohnerstraße im Einfamilienhausgebeit handelt und die Entwurfsgeschindigkeit unter 30 km/h liegt und von den Straßennutzern auch immer eingehalten wird, kann man mit dem Begegnungsfall LKW-PKW das Auslangen finden (das wären dann 5m Breite), da dann auch die Fußgänger mit Platz finden und die Fahrzeug rechtzeitg anhalten können.
*)Damit meine ich, dass pro 100m max ca. 5 Hauszufahrten pro Seite mit jeweils durchschnittlich einem PKW genutzt werden.
Umwege im Wegenetz von einer Minute wären allerdings planungstechnisch zumutbar. Das sind bei 30km/h (PKW) 500m, bei 4km/h ca. 70m. Da hat der PKW leider den Nachteil dass er bei durchschnittlicher Besetzung ungefähr 15 mal soviel Fahrenergie braucht - falls das Treibstoffverbrauchsargument hier auch ein Thema ist.
Wenn Sie die frage noch präzisieren können, können wir auch noch weiter diskutieren. Planungsrichtline für das alles ist im übrigen (in Österreich)die RVS (Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau).
Hallo Jerry,
Einbahnstraßen sind mitnichten dazu geeignet, die Sicherheit von Kindern und anderen schwächeren Verkehrsteilnehmern zu erhöhen. Wenn ich nicht mit Gegenverkehr rechnen muss, kann ich schneller fahren und tue es in der Regel auch. Im Begegnungsverkehr liegt ein wichtiger Grund für Geschwindigkeitsreduzierung.
Wenn allerdings eure Politiker die ewig gestrigen sind und die modernen Studien ignorieren, bleibt euch nur der Weg des Bürgerprotests/-begehrens. Und darin habt ihr Bayern doch gute Erfahrung und Erfolge aufzuweisen.
Viele Grüße aus NRW
granny