Er bastelt sich einen Phantasieausweis wie diesen http://www.utnr.net/wp-content/uploads/2011/06/Muste…, verwendet jedoch sein eigenes Foto und seine tatsächlichen Daten, druckt ihn aus, laminiert und verwendet ihn, so dass auf den ersten (und zweiten) Blick der Eindruck entsteht, es handele sich um einen echten Ausweis eines Staates.
Verstößt bereits die Herstellung eines solchen Ausweises gegen irgend welche Gesetze?
Was würde passieren, wenn man diesen bei einer Personenkontrolle durch Zoll oder Polizei, im Hotel, einer Autovermietung etc. vorlegt? Würde man gegen Gesetze verstoßen?
So etwas kam ja schon öfter vor, bereits 1980 wurde die Republik Freies Wendland ausgerufen (http://de.wikipedia.org/wiki/Republik_Freies_Wendland) und entsprechende Pässe ausgegeben. Damals hieß es "Der Pass sei gültig „für das gesamte Universum […] so lange sein Inhaber noch lachen kann“, wobei ich mir schwer vorstellen kann, dass das der Rechtslage entspricht.
Ist so etwas ein legitimer Scherz oder müsste man mit Konsequenzen rechnen?
Er bastelt sich einen Phantasieausweis wie diesen http://www.utnr.net/wp-content/uploads/2011/06/Muste…,
verwendet jedoch sein eigenes Foto und seine tatsächlichen
Daten, druckt ihn aus, laminiert und verwendet ihn, so dass
auf den ersten (und zweiten) Blick der Eindruck entsteht, es
handele sich um einen echten Ausweis eines Staates.
Da liegt der Hase im Pfeffer, es ist beabsichtigt, dass auf dem 1. und 2. Blick der Ausweis als echt erscheinen soll, somit liegen verschiedene Straftatbestände vor.
(Der Überfall mit einer Spielzeugpistole wird z.B. dann als „echte Waffe“ abgeurteilt, wenn der Überfallene den Eindruck hatte, dass es sich um eine echte Waffe handelt.)
Verstößt bereits die Herstellung eines solchen Ausweises gegen
irgend welche Gesetze?
Nein.
Was würde passieren, wenn man diesen bei einer
Personenkontrolle durch Zoll oder Polizei, im Hotel, einer
Autovermietung etc. vorlegt? Würde man gegen Gesetze
verstoßen?
Mir fiele da spontan ein:
versuchter Betrug, arglistische Täuschung, Urkundenfälschung
So etwas kam ja schon öfter vor, bereits 1980 wurde die
Republik Freies Wendland ausgerufen
(http://de.wikipedia.org/wiki/Republik_Freies_Wendland) und
entsprechende Pässe ausgegeben. Damals hieß es "Der Pass sei
gültig „für das gesamte Universum […] so lange sein Inhaber
noch lachen kann“, wobei ich mir schwer vorstellen kann, dass
das der Rechtslage entspricht.
Hier war schon aufgrund des Inhaltes des Ausweises erkennbar, dass die als Scherz gedacht war, im obigen Fall soll aber bewußt der falsche Eindruck entstehen,…
Ist so etwas ein legitimer Scherz oder müsste man mit
Konsequenzen rechnen?
Ja nach Arbeitsüberlastung der Staatsanwaltschaft eher nein, es sei denn, man vermutet vorsätzlichen Betrug, dann könnten die Herren StaA sich schneller bewegen.
Da liegt der Hase im Pfeffer, es ist beabsichtigt, dass
auf dem 1. und 2. Blick der Ausweis als echt erscheinen soll,
somit liegen verschiedene Straftatbestände vor.
welche?
(Der Überfall mit einer Spielzeugpistole wird z.B. dann als
„echte Waffe“ abgeurteilt, wenn der Überfallene den Eindruck
hatte, dass es sich um eine echte Waffe handelt.)
Ähm. Es geht hier aber nicht um einen Überfall. Von einem solchen Ausweis dürfte sich aber keiner bedroht fühlen. Und auch ein zur Schau stellen einer echten Waffe oder auch Spielzeugpistole ist per se nicht strafbar.
Was würde passieren, wenn man diesen bei einer
Personenkontrolle durch Zoll oder Polizei, im Hotel, einer
Autovermietung etc. vorlegt? Würde man gegen Gesetze
verstoßen?
Mir fiele da spontan ein:
versuchter Betrug, arglistische Täuschung, Urkundenfälschung
Betrug und Urkundenfälschung kann ich nicht erkennen. Kannst Du das präzisieren? Die arglistische Täuschung kenne ich nur aus dem Zivil- und Verwaltungsrecht.
ich habe mich schon aus beruflichen Gründen viel mit diesen Phantasiepässen befassen müssen.
Bis vor einigen Jahren wurde bei Gebrauch solcher Pässe grundsätzlich eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung erstattet. Irgendwann mal hat die Rechtsprechung einen Schlusstrich darunter gezogen. Die Begründung - zumindest bei der polizeilichen Kontrolle - war, dass das Phantasiedokument einfach keine Fälschung ist.