Hallo,
angenommen es gibt einen Menschen, der noch minderjährig ist und sich seinen Personalausweis durch überkleben bestimmter Ziffern (Geburtsdatum) zu einer volljährigen Person macht. Im Klartext: Er fälscht den Ausweis. So. Dieser Mensch geht daraufhin in die nächste Diskothek und wird vom Türsteher dabei ertappt. Welche Verstöße hat die Person bis dahin begangen und was sind die strafrechtlichen Folgen?
Ich glaube dass dieser Artikel viele Jugendliche abschrecken wird…ich warte aber auf eure Antworten. Danke 
Hallo!
angenommen es gibt einen Menschen, der noch minderjährig ist
und sich seinen Personalausweis durch überkleben bestimmter
Ziffern (Geburtsdatum) zu einer volljährigen Person macht.
Das geht nicht. Er bleibt minderjährig.
Im
Klartext: Er fälscht den Ausweis.
Schon besser formuliert!
So.
Okay!
Dieser Mensch geht
daraufhin in die nächste Diskothek und wird vom Türsteher
dabei ertappt.
Schätze mal, er geht vor die Discothek und wird nicht reingelassen.
Welche Verstöße hat die Person bis dahin
begangen und was sind die strafrechtlichen Folgen?
Sie hat eine Urkundenfälschung (§ 267 StGB) begangen, die strafrechtlichen Folgen sind Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe - falls die Person älter als 14 Jahre ist.
Ich glaube dass dieser Artikel viele Jugendliche abschrecken
wird
Wie schön, es gibt noch Träumer auf dieser Welt…
Jugendstrafrecht
Hallo,
Sie hat eine Urkundenfälschung (§ 267 StGB) begangen, die
strafrechtlichen Folgen sind Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder Geldstrafe - falls die Person älter als 14 Jahre
ist.
da die Person noch keine 18 ist, kommt in jedem Fall Jugendstrafrecht zur Anwendung. Die Strafe dürfte also deutlich geringer ausfallen.
Gruß
S.J.
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Stimmt auffallend!
In der Praxis wird das Gericht - wenn es denn zu einer Anzeige kommt - bei bisher nicht aufgefallenen Tätern einmal kurz „Böses Kind!“ rufen.
Hallo,
In der Praxis wird das Gericht - wenn es denn zu einer Anzeige
kommt - bei bisher nicht aufgefallenen Tätern einmal kurz
„Böses Kind!“ rufen.
das kann ich als Jugendschöffe so nicht bestätigen. Das ist eine Argumentationsweise, wie sie von Bild, Koch und Co. gerne verwendet wird, um das vermeintliche lasche Jugendstrafrecht anzuprangern.
Gruß
S.J.
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