Hallo!
…der im Fall des Falles, die einzige Möglichkeit darstellt.
Ja schon, im Falle des Falles. Nur muss ich ganz ehrlich sagen, dass ich hier einen solchen Fall des Falles nicht erkennen kann.
Ich kann z.B. für Österreich
ganz sicher sagen, dass das selbst dann, wenn man an der
Grenze durchkommt zu einer Verwaltungsstrafe (sowohl für In-
und Ausländer) führt
Das möchte ich nicht diskutieren, weil du dich ja sehr gut
auskennst. Allerdings weiß ich nicht mehr wie oft ich über
diese Grenze gefahren bin und ich kann mich nicht erinnern ein
einziges mal kontrolliert worden zu sein.
Das ist ja auch der Sinn und Zweck, aber Kontrollen gibt es. Es gibt Grenzkontrollen und es gibt auch normale Verkehrskontrollen. Soweit ich das weiß (das ist natürlich nicht objektiviert) sind die bayerischen Polizeibeamten weniger nachsichtig als die österreichischen.
- in der Praxis am häufigsten passiert
das, wenn Schengen Grenzen ohne Reisepapiere überschritten
werden, also nicht ungewöhnlich im Salzburg/Bayerischen
Grenzgebiet.
Da ist aber kein Schengen-Grenzgebiet.
Ich meinte, das ist eine Schengen Binnengrenze und da glauben viele Leute unrichtigerweise, sie benötigen kein Reisedokument.
D.h. das kann möglicherweise zu einer Strafe in
England und dann nochmal zu einer Strafe in Deutschland führen
(das ist jetzt ebenfalls geraten, aber vielleicht kann das
zumindest für Deutschland irgendein Rechtskundiger hier
beantworten).
Das weiß ich auch nicht aber ganz sicher weiß ich, daß ich das
noch nie gesehen bzw. davon erfahren habe. Aber tatsächlich
kann ich die Ausnahme sein…
Also solche Fälle kenne ich eben von der österreichisch-deutschen Grenze.
Ich möchte ja nicht sagen, dass das nicht alles gut gehen kann
ohne sich einen Ausweis zu besorgen. Aber ohne Grund riskieren
würde ich das nicht.
Aber das ist ja: Der Grund ist gegeben, so wie ich das
verstanden habe! Die Dame hat ihren Ausweis verloren.
Das ist kein Grund.
Und es
ist fraglich, ob sie zur Botschaft gehen kann.
Das geht aus dem Sachverhalt nicht hervor. Warum sollte das fraglich sein? Für solche Notfälle haben Konsulate normalerweise extra vorgesorgt.
(nichts anders habe ich ja behauptet,als daß dies meine
Meinung ist) wenn sie einen anderen (Licht-)Ausweis hat, der
halbwegs offiziell ist, wird sie durchaus durchkommen, wenn
sie das ZUSAMMEN MIT DER ANZEIGE bei der Polizei zeigt.
Noch einen Gedankenanstoß: Angenommen unsere unglückliche
Dame macht dort Urlaub wo Hase und Fuchs sich Gute Nacht sagen
und ihr sind sämtliche Papiere abhanden gekommen. Mit
großen Schwierigkeiten schafft sie tatsächlich bis zu einer
deutschen Vertretung: Wie stellen die dort angestellten
Landsleute die Nationalität fest? Die Beamten dort, worauf
stützen sie sich um der Dame einen Reisepass auszustellen?
Dieser Fall -und andere ähnliche- habe ich höchspersönlich
erlebt. Andere male habe ich, aufgrund absolute
Spanischkenntnisse, als Dolmetscherin fungiert. Und ob du es
glaubst oder nicht, Tom, sogar mit dem
Fliegerfischer-Verein-Ausweis aus Bad Hinterallerberg haben
sich damit zufrieden gegeben und sowohl die Polizei eine
Anzeige als auch die Beamten einen Ausreisedokument
ausgestellt.
Ja kann gut sein, war ja nicht dabei.
Gruß
Tom