hallo,
auf Rg. muss ja der nettobetrag, die steuer und der steuersatz.
muss der nettobetrag bei unterschiedlichen steuersätzen aufgeteilt werden oder reicht die angabe in einem betrag ?
gruß inder
hallo,
auf Rg. muss ja der nettobetrag, die steuer und der steuersatz.
muss der nettobetrag bei unterschiedlichen steuersätzen aufgeteilt werden oder reicht die angabe in einem betrag ?
gruß inder
die hitze…
nochmal…
der steuerbetrag kann in einer summe genannt werden, wenn aber die posten in der rechnung mit den entsprechenden steuersätzen versehen werden. die endsumme kann auch in einem betrag genannt werden.
für den, der die rechnung buchen muss, ist es am besten, wenn auch die steuerbeträge einzeln genannt werden 
Korrektur
Hi !
der steuerbetrag kann in einer summe genannt werden,
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
hier im Absatz 4 mal die Nummer 7 lesen. Und dann lediglich die Ausnahme dieses Grundsatzes im § 32 UStDV.
Nicht umsonst wurde häufig vorgeschlagen, wie folgt zu verfahren:
Gegenstand 19% 7%
1000 Nägel 100,00
1000 Zeitungen 100,00
-------------------------------
Gesamt 100,00 100,00
darauf USt 19,00 7,00
-------------------------------
Rechnungsbetrag 226,00
======
Sollten auch noch steuerfreie Umsätze ausgeführt werden, wäre hierfür eine dritte Spalte einzuführen. Es ist nicht zwingend, für jede Steuerbefreiung eine eigene Spalte einzurichten.
BARUL76
.
hier im Absatz 4 mal die Nummer 7 lesen. Und dann lediglich
die Ausnahme dieses Grundsatzes im § 32 UStDV.
=> stimmt, der hinweis auf den § 32 UStDV fehlte (die hitze)
Nicht umsonst wurde häufig vorgeschlagen, wie folgt zu
verfahren:Gegenstand 19% 7%
1000 Nägel 100,00
1000 Zeitungen 100,00Gesamt 100,00 100,00
darauf USt 19,00 7,00Rechnungsbetrag 226,00
=> das wird aber mittlerweile auch immer häufiger so angewandt, was es demjenigen, der die buchhaltung macht, vieles erleichtert.
Gegenstand 19% 7%
1000 Nägel 100,00
1000 Zeitungen 100,00Gesamt 100,00 100,00
darauf USt 19,00 7,00Rechnungsbetrag 226,00
=> das wird aber mittlerweile auch immer häufiger so
angewandt, was es demjenigen, der die buchhaltung macht,
vieles erleichtert.
eigentlich „jacke wie hose“, denn ohne die rechenmaschine oder hirnschmalz bekommt man auch hier seine beiden buchungssätze nicht verschafft…