Ausweispflicht

Hallo,

ich habe schon in den FAQs geschaut, weil das Thema wahrscheinlich schon öfter hier war. Hab aber nix gefunden, so ist es wieder hier.
Also, es geht um die Ausweispflicht. Ich höre dazu immer mal wieder unterschiedlichste Dinge von mehr und mal weniger kompetenten Leuten und hätte gern etwas Klarheit.

Muss man in Deutschland einen Personalausweis bei sich tragen oder genügt der Besitz eines gültigen Ausweises?

Reicht auch ein gültiger Reisepass? Da steht ja bisher keine Adresse drin.

Gibt es da unterschiedliche Regelungen zwischen den Bundeländern?
Sieht die Sache in Berlin also anders aus, als z.B. in Bayern?

Muss man beim Betreten des Terretoriums einer anderen Nation des Schengener Abkommens einen Personalausweis mit sich tragen?

Danke für Eure Mühe und Euer Wissen.
Mit den besten Grüßen,
Zwergenbrot

Auch hallo.

ich habe schon in den FAQs geschaut, weil das Thema
wahrscheinlich schon öfter hier war. Hab aber nix gefunden, so
ist es wieder hier.
Also, es geht um die Ausweispflicht. Ich höre dazu immer mal
wieder unterschiedlichste Dinge von mehr und mal weniger
kompetenten Leuten und hätte gern etwas Klarheit.

…oh, ultimative Klarheit kann ich leider auch nicht liefern :wink:

Muss man in Deutschland einen Personalausweis bei sich tragen
oder genügt der Besitz eines gültigen Ausweises?

Der Besitz. Beim Herumtragen kann dieser z.B. gestohlen werden.
Was bei der Rückbeschaffung dementsprechend Arbeit machen wird.
Siehe auch http://www.finanz-gruppen.de/post/33906/Ausweispflic…

Reicht auch ein gültiger Reisepass? Da steht ja bisher keine
Adresse drin.

Tendenziell eher nein. Aber ?

Gibt es da unterschiedliche Regelungen zwischen den
Bundeländern?
Sieht die Sache in Berlin also anders aus, als z.B. in Bayern?

Das ist nicht zu erwarten, wenn es um eine bundesrechtliche
Angelegenheit geht.

Muss man beim Betreten des Terretoriums einer anderen Nation
des Schengener Abkommens einen Personalausweis mit sich
tragen?

???
Aber prinzipiell sollte man dafür einen PA und Reisepass parat haben.

Danke für Eure Mühe und Euer Wissen.

Folgende links könnten evtl. auch helfen: http://lexetius.com/2005,102
http://lexetius.com/1998,808http://lexetius.com/1998,1300
http://www.lawchannel.de (gerade nur eine weisse Ergebnisseite zu sehen :frowning: )

HTH
mfg M.L.

Hi,

ich habe schon in den FAQs geschaut, weil das Thema
wahrscheinlich schon öfter hier war. Hab aber nix gefunden, so
ist es wieder hier.

hm, ja, gehören mal überarbeitet.(*schäm*)

Also, es geht um die Ausweispflicht. Ich höre dazu immer mal
wieder unterschiedlichste Dinge von mehr und mal weniger
kompetenten Leuten und hätte gern etwas Klarheit.

Muss man in Deutschland einen Personalausweis bei sich tragen
oder genügt der Besitz eines gültigen Ausweises?

In Deutschland gilt die Ausweispflicht. Es gibt jedoch keine Mitführpflicht.
Also ein klares : JA

Reicht auch ein gültiger Reisepass? Da steht ja bisher keine
Adresse drin.

Guckst Du hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/persauswg/__…
Zitat aus dem PersAuswG § 1, Abs. 1:
[…] einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen […]

Gibt es da unterschiedliche Regelungen zwischen den
Bundeländern?
Sieht die Sache in Berlin also anders aus, als z.B. in Bayern?

Nein.

Muss man beim Betreten des Terretoriums einer anderen Nation
des Schengener Abkommens einen Personalausweis mit sich
tragen?

Sorry, da muss ich passen.

Schönen Gruß

Christian

Hallo,

eine „Mitführpflicht“ für einen Ausweis gibt es nicht…

ABER:

Bei einer Kontrolle durch „Staatliche Organe“ hast du natürlich mit einem Gültigen Personalausweis (in Deutschland) wesentlich
„Bessere Karten“…:smile:
Denn ansonsten ist jeder „Staatliche Vollzugsbeamte“ sowie auch „Otto
Normalverbraucher“ befugt,dich zur Feststellung deiner Identität
„vorläufig festzunehmen“…bis deine Identität zweifelsfrei geklärt ist…(Das kann dir am WE schon mal einen „Kuraufenthalt“ im Knast bescheren…).

Das gleiche gilt auch für die Europäische Union…
Dein „deutscher Personalausweis“ gilt in allen Mitgliedsstaaten der EU…(naja in der Praxis wollen einige halt immer noch den Reisepaß…*grummel*…).

mfg

Frank

Dankeschön…
Ich danke Euch für Eure Auskünfte.
Besonders auch für den Scheibenwelthinweis.
Gut das es Leute gibt, die man fragen kann.

Beste Grüße und ein schönes Wochenende,
Zwergenbrot

Schade, dass es dafür ein Sternchen gegeben hat:

Denn ansonsten ist jeder „Staatliche Vollzugsbeamte“ sowie
auch „Otto
Normalverbraucher“ befugt,dich zur Feststellung deiner
Identität
„vorläufig festzunehmen“…bis deine Identität zweifelsfrei
geklärt ist…(Das kann dir am WE schon mal einen
„Kuraufenthalt“ im Knast bescheren…).

Das wäre ja noch schöner, wenn Herr Müller mich einfach so festnehmen könnte, nur weil ich keinen Ausweis bei mir trage. Was du meinst, ist das Festnahmerecht nah § 127 I StPO, das selbstverständlich noch wesentliche Bedingungen stellt:

„Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.“

Levay

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Schade, dass es dafür ein Sternchen gegeben hat:

Für die Richtigstellung gibt es auch eins.

Schönen Gruß

Christian

o.w.T.

Schengen - Reisedokument muss mitgeführt werden
Hallo!

Muss man beim Betreten des Terretoriums einer anderen Nation
des Schengener Abkommens einen Personalausweis mit sich
tragen?

Ja, das ist definitiv Pflicht! Das Schengener Übereinkommen bedeutet nicht, dass man beim Grenzübertritt kein Reisedokument bräuchte. Auch wenn immer wieder anderes behauptet wird, im Schengen acquis gibt es keine einzige Regelung, die einem einen Grenzübertritt ohne ein Reisedokument erlauben würde. Es werden nichteinmal die Grenzübergänge abgeschafft.

Man darf innerhalb des Schengenraumes die Grenze an Grenzübergängen und außerhalb von Grenzübergängen überschreiten, ohne ständige (!) Grenzkontrollen (wohlgemerkt: nicht ohne Grenzkontrollen). Zu bestimmten Zeiten (Staatsbesuch etc.) können die Mitgliedsländer die Grenzübertritte wieder auf Grenzübergänge beschränken und ständige Grenzkontrollen wieder einführen (die Medien sprechen dann immer davon, dass das Schengen Übereinkommen vorübergehend außer Kraft gesetzt wird - was natürlich völliger Unsinn ist, weil ja genau diese Regelung dort vorgesehen ist).

Gruß
Tom

Danke Dir. (owT)

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