Ausweispflicht der kaufintressenten vs. mieter

hallo erst mal :smile:
angenommen beim verkauf eines einf.hauses das vermietet ist, sollen besichtigungen stattfinden. nun ist dieses bewohnt, und um die privatsphäre des mieters zu sichern, verlangt dieser VOR Besichtigung durch Fremde!!!, die mitunter sein schlafzimmer, bad etc. betreten die ansicht derer ausweise (perso, oder reisepass). der beauftragte immo-makler beanstandet dies jedoch. muss der mieter wild fremde menschen, in „seine“ wohnung lassen?? und wie lange vorher hat der makler dies anzukündigen?

wer - weiß - was ?
lg

Ja, der Mieter muss fremde Personen in die Wohnung lassen.
Der Mieter kann sich die Namen der Interessenten nennen lassen bzw. sich den Ausweis zeigen lassen (AG München, Az.: 461 C 2972/93 - WM 1994, 425) - Zwei bis drei Tage Ankündigungsfrist werden in der Regel als ausreichend betrachtet.