'Ausweispflicht' in der eigenen Firma?

Hallo
Man stelle sich vor man arbeitet bei einem Kurierdienst wie z.B. Post, UPS, DPD oder Trans-O-flex.
Nun bekommt man ein Schreiben vorgelegt, das in etwa so klingt:

„Aufgrund des Gesetzes der Schwarzarbeit sind ab 1. Januar 2009 alle Mitarbeiter der Speditions-Transport und Logistikwirtschaft verpflichtet, ihren Personalausweis oder Ausweisersatz mitzuführen und auf Verlangen den Zollbeamten vorzuweisen (…)“

Nun arbeitet derjenige aber nicht auf der Strasse - also er liefert nicht die Pakete aus, sondern arbeitet morgens in der Niederlassung wo die Fahrzeuge beladen werden und verbleibt auch die ganze Zeit über in dieser Firma.
Zudem ist das Gebäude mit Sicherheitstüren gesichert, so das man nur mit Mitarbeiter-Ausweisen (die immer bei sich getragen wird mit Name und Foto) in das Gebäude kommt.
Da es nicht erlaubt ist Taschen oder ähnliche „Füllbare Utensilien“ mitzuführen wäre man somit gezwungen den Ausweis entweder bei seinem Getränk zu lagern (im Fahrzeug, oder irgendwo im Arbeitsbereich), oder eben in der Tasche.
Ich persönlich halte das für falsch, weil ich denke, das das Gesetz für Fahrer gilt, die vielleicht irgendwo außerhalb von Zollbeamten kontrolliert werden und somit gewährleistet ist schnell zu prüfen, ob der Fahrer Sozialversichert ist o.ä.
Aber doch nicht für Leute die sich in der Niederlassung befinden, wo zu jedem Mitarbeiter eine komplette Personalakte befindet und diese auch eine Kopie des Sozialversicherungsausweises beinhaltet.

Weiß da jemand etwas genaueres drüber?

Gruß
Andreas

Moin,
http://bundesrecht.juris.de/schwarzarbg_2004/__2a.html
Frage ist ob du Dienst- oder Werkleistungen erbringst. Bist du an dem Kundenprodukt? Wenn ja erbringst du diese Leistung und bist Ausweisvorzeigepflichtig.

vnA