Hallo zusammen,
ich hoffe, ich befinde mich im richtigen Brett.
Von Person X habe ich gehört, dass diese seit 15 Jahren schon keinen Personalausweis hat, dafür aber einen Reisepass. Den führt sie aber auch nicht ständig bei sich, sondern nur, wenn sie sich unbedingt mal ausweisen muss, z.B. auf der Post.
Meine Frage: Braucht Person X nicht auch trotzdem einen Personalausweis oder reicht der Pass völlig aus? Mittlerweile ist das ja auch eine Kostenfrage geworden…?
Viele Grüße,
Transi
Hallo
§ 1 Personalausweisgesetz (das heißt wirklich so)
sinngemäß:
Jeder Deutsche muss einen Personalausweis besitzen. Es reicht aber auch aus, wenn man einen Reisepass hat.
Diesen Ausweis muss man nicht ständig bei sich führen. Man muss ihn nur besitzen, d.h. z.B. irgendwo zuhause im Schrank haben. Allerdings darf man ihn nicht jemandem anderes überlassen, z.B. als Pfand.
Gruß Holger
Meine Frage: Braucht Person X nicht auch trotzdem einen
Personalausweis oder reicht der Pass völlig aus? Mittlerweile
ist das ja auch eine Kostenfrage geworden…?
Hi,
eins von beiden reicht aus.
Eine Mitfuehrpflicht besteht nicht, jedoch ein vorzeigepflicht, d.h. hat man einen Ausweis/Pass dabei muss man ihn der Polizei im Rahmen einer ueberpruefung vorzeigen - sonst Owi.
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/sich_o/…
Abgesehen davon erspart man sich ggf. Identifizierungs Massnahmen der Polizei, wenn man den Ausweis bei sich fuehrt.
DM
Danke für Eure Antworten!
(owt)
owt