Servus,
wenn es sich nur um die Vermietung des Zimmers handelt - nicht um Beherbergung einschließlich Bettzeug, Reinigung etc. etc. -, und wenn es sich nicht um eine kurzfristige Beherbergung (einzelne Tage oder Wochen) handelt, ist die Vermietung USt-frei, falls nicht zur USt-Pflicht optiert wird. Die Option zur USt-Pflicht bei steuerfreier Vermietung ist nur möglich, wenn das Zimmer an einen Unternehmer ausschließlich für Zwecke des Unternehmens (z.B. Prostituierte) vermietet wird.
Bei steuerpflichtiger Vermietung hängt der Ausweis der USt vom Status des Vermieters ab: Ein Kleinunternehmer darf keine USt ausweisen, ein regelbesteuerter Unternehmer muss (auf Wunsch) USt ausweisen. Wenn der Mieter keine Rechnung mit ausgewiesener USt verlangt, kann ihm das allerdings egal sein. Dem Finanzamt ists egal, wenn bloß die USt abgeführt wird.
Schöne Grüße
MM