Ausweisung wegen Hartz 4 Antrag?

Ich bin deutsche Staatsbürgerin und mein Mann ist Kubaner, er hat eine Aufenthaltsgenemigung bis Juli 2011. Unser Problem ist, dass ich freiberuflich tätig in und durch eine Krankheit weniger arbeiten kann dazu kommt, dass mein Mann, wegen Geschäftsaufgabe einer Baufirma bei der er gearbeitet hat einen Monat ohne Arbeit war, jetzt aber wieder eine auf 5 Monate befristete Arbeit angenommen hat. Der konkursgehende alte Arbeitgeber meines Mannes zahlt seinen letzten Lohn von nicht und Ersparnisse haben wir nicht. Ich habe eine Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde unterschrieben als mein Mann im Februar 2010 nach Deutschland kam. Meine Frage ist nun können wir Arbeitslosengeld 2 beantragen oder wird mein Mann aus Deutschland ausgewiesen?

Mfg
Eine Verzweiflete

Wieso soll er ausgewiesen werden? Und für wen ist das ALG2

Hallo,
so weit mir bekannt gibt es auf dem Arbeitsamt Anträge auf Konkursgeld. Diesen musst du ausfüllen und abgeben. Da er wieder Arbeit hat braucht ihr dann kein H4.

Bei H4 besteht das Problem dass du bei der Ausländerbehörde unterschrieben hast. Frag mal dort nach wie es weitergeht.

Gruß

hallo, tut mir leid eure situation. im vordergrund scheint die frage der aufenthaltserlaubnis zu stehen. ohne aufenthaltserlaubnis gibt es natürlich auch kein hartz 4.
wenn eure finanzielle situation sehr angespannt ist, wie ich vermute, gibt es die möglichkeit, beim amtsgericht einen berechtigungsschein zu beantragen. damit könnt ihr dann kostenlos einen rechtsanwalt in anspruch nehmen (manche anwälte nehmen aber einmalig 10 euro.
einen berechtigungsschein bekommt ihr aber nur dann, wenn konkret gegen einen bescheid vorgegangen werden muss. so lange kein bescheid da ist, kann man ja nichts anfechten.
ich rate folgendes. geht zusammen zur ausländerbehörde und sucht ein gespräch. immerhin ist dein mann ja mit einer deutschen verheiratet. ich denke, dass die ausländerbehörd3e so ohne weiteres nicht deinen mann ausweisen kann. schwierig scheint6 mir die sache mit der verpflichtungserklärung zu sein.
schreibt mich nach dem gespräch gern noch einmal an.
hartz 4 würde ich auf jeden fall SOFORT beantragen. rückwirkend gibt es nichts.
die entscheidung über hartz 4 hängt sicherlich eng mit der aufenthaltsfrage zusammen.
also antrag stellen und ausländerbehörde um ein gespräch bitten
ich fdrücke euch die daumen

viele grüße
andalus

Meine Liebe
mit Ausländerrecht kenne ich mich nicht ausreichend aus, als dass ich hier einen guten Rat geben könnte.
Da ich auch nicht weiß, was du in der Verpflichtungserklärung unterzeichnet hast, ist es noch schwieriger, hier durch zu blicken.
Wenn, wirst wohl du Hartz4 beantragen wollen/müssen?
Also man läßt Euch nicht hungernd auf der Strape stehen, das mal als Erstes. Jedoch, welche Folgen ein Hartz4-Antrag für Euch haben kann, weiß ich leider nicht!
Sorry
Viel Glück für Eure Liebe

Ich vermute, daß die Verpflichtungserkl. Ihnen den Unterhalt für Ihren Mann auferlegt. Sie können, wenn Ihr Einkommen niedrig genug ist, Aufstockung beantragen. Des weiteren können Sie sich einen Beratungsschein beim Amtsgericht besorgen, wenn Ihr Gehalt niedrig genug ist. Damit gehen Sie zum Fachanwalt Sozialrecht, bzw. Ausländerrecht. Ich spekuliere, wenn Ihr Mann dem Staat nicht auf der Tasche liegt, dieser von der Ausschaffung ablässt. Klären Sie, wann Ihr Mann Alg berechtigt ist. Wieviel Monate mind. gearbeitet.
Ich bin deutsche Staatsbürgerin und mein Mann ist Kubaner, er
hat eine Aufenthaltsgenemigung bis Juli 2011. Unser Problem
ist, dass ich freiberuflich tätig in und durch eine Krankheit
weniger arbeiten kann dazu kommt, dass mein Mann, wegen
Geschäftsaufgabe einer Baufirma bei der er gearbeitet hat
einen Monat ohne Arbeit war, jetzt aber wieder eine auf 5
Monate befristete Arbeit angenommen hat. Der konkursgehende
alte Arbeitgeber meines Mannes zahlt seinen letzten Lohn von
nicht und Ersparnisse haben wir nicht. Ich habe eine
Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde
unterschrieben als mein Mann im Februar 2010 nach Deutschland
kam. Meine Frage ist nun können wir Arbeitslosengeld 2
beantragen oder wird mein Mann aus Deutschland ausgewiesen?

Mfg
Eine Verzweiflete

Hallo, den Sachverhalt genaustens schriftlich schildern und wenn möglich belegen und dann den Antrag auf Hartz 4 stelle.
Viele Grüße

Hallo leider kann ich dir da nicht helfen. Ich hoffe das dir noch andere helfen können.
Gruß und viel Erfolg

Hallo Daisy,

sry,da kenne ich mich zuwenig mit den Gesetzen Aufenthaltsrecht aus um weiterhelfen zu können.
Vielleicht kann man Dir hier:
http://www.hartz4-forum.de/ helfen…

viel Erfolg.

Würde dir gern weiterhelfen aber da hört mein Latain auf.Vielleicht kannst du mal beim Amt nachfragen aber ich denke nicht das man deinen Mann deswegen ausweisen würden das die Firma Pleite macht kann doch dein Mann nichts für.Ich drück dir die Daumen.
Gruss

Hallo Daisy,

erst mal vorab: Ich kann dir leider keine große Hilfe sein, weil wir inzwischen nach UK ausgewandert sind und das aufenthaltsrecht sich in deutschland ständig ändert. ich glaube aber nicht, dass dein mann deshalb ausgewiesen wird, er ist ja nicht aus eigenem verschulden arbeitslos geworden, bzw hat nun wieder eine arbeit. und deine gesundheitlichen probleme hättest du ja auch ohne ihn, das kann ihm also auch nicht angelastet werden. Ich würde einfach mal beim arbeitsamt nachfragen, oder bei einer beratungsstelle, die gibt es in jeder größeren stadt und meistens auch als telefonhilfe. vielleicht kann ja auch ein anderer „experte“ weiterhelfen. ich wünsch dir alles gute, und: nicht verzweifeln, es gibt immer einen ausweg!

beste grüße

summercorn

Tut mir leid, aber in der Hinsicht kann ich keine Auskünpfte geben. Sorry.

Hallo Daisy,

jetzt schreibt dir einer, der seit letztem Jahr mit einem Nicaraguaner verheiratet ist und sich immer noch in das ach so komplizierte Ausländerrecht/Sozialrecht einarbeitet.
Die Antwort scheint mir vielshichtig zu sein. Zum einen steht deinem Mann Konkursausfallgeld vom Arbeitsamt zu. Die springen bei allen Arbeitnehmern ein, egal ob Ausländer oder Inländer. Hauptsache er war sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das heisst, der ausstehende Lohn steht ihm zu und kommt vom Arbeitsamt. Das erspart ja vielleicht schon einen Monat Hartz IV.
Davon abgesehen hat mich das Ausländeramt, als es vor drei Wochen um die Verlängerung des Aufenthaltstitel um zwei Jahre ging, gar nicht nach meinem Einkommenstatus gefragt. Die Mitarbeiterin bei der Ausländerbehörde sagte mir allerdings, dass für die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in zwei Jahren wieder ein Einkommennachweis fällig wird.
Deshalb gehe ich davon aus, dass dein Mann/ihr nun Hartz IV beantragen kann/könnt.
Aber vielleicht rufst du mich einfach mal an, dann können wir über Feinheiten reden und wo du auch Hilfe bekommen kannst. Meine Telefonnummer 07628/34 8989 7. Klasse wäre heute, 31. Oktober ab 15 Uhr oder dann ab Dienstag, wann immer du willst.
Bis dann

Marco

ein

Liebe Verzweifelte,

mir tut es sehr leid, wegen der Situation, die in Deinem Leben zustande gekommen ist. Es ist bestimmt sehr schwer.
Aber ich sage immer als allererstes „HAB KEINE ANGST“. Denn Angst hat noch keinem geholfen rationale Entscheidungen zu treffen.
Ich würde zum Arbeitsamt hingehen und Harz 4 beantragen. Arbeitsamt kann im schlimmsten Fall den Antrag ablehnen, es ist aber nicht befugt Ausweisungen aus dem Land zu entscheiden. Es kann mit Ausländeramt in Verbindung treten und da mitmischen. Aber solange Dein Mann angestellt ist müsste Hilfe zur Überbrückung da sein.
Ehrlich gesagt, so genau kenne ich mich in der Sache nicht aus, aber eines Versuchs ist es wert.
Bitte nur nicht verzweifeln. Kopf hoch und los.

>Mit freundlichen Grüssen
Edita Vasylets

Hallo,

das weiß ich leider nicht. Ich denke da sollte eher in der Ausländerbehörde nachfragen.